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Was - Wenn ?

Gut gelandet? Die Maschine ist gelandet, jetzt noch schnell zur Gepäckausgabe und der lang ersehnte Urlaub kann beginnen. Denkste! Wo ist der Koffer? Meist ist es so, dass der allergrößte Teil verlorengegangener Gepäckstücke binnen fünf Tagen wieder auftauchen. Oft wird der vermisste Koffer noch am gleichen Tag kostenfrei ins Hotel nachgeliefert. Damit das reibungslos klappt, sollte der Verlust auf jeden Fall sofort am Gepäckschalter gemeldet werden. Bei Pauschalreisen übernimmt das in der Regel die Reiseleitung. Jedes Gepäckstück erhält beim Check-In einen Aufkleber mit einer Registrierungsnummer. Diese sollte zur Kofferfahndung vorgezeigt werden. Dann wird meist eine Referenznummer vergeben, mit der man sich auf der Internetseite www.worldtracer. aero nach dem aktuellen Stand der Gepäckermittlung erkundigen kann. Bleibt der verlorene Koffer verschollen, muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen. Vorsicht allerdings vor allzu ausgiebigen Shoppingtouren am Urlaubsort. Ersetzt wird nämlich lediglich der Zeitwert des Koffers plus Inhalt; und das auch nur bis zu einer Obergrenze von 1 700 Euro. Hals- und Beinbruch Ob ein verdorbener Magen, ein Fehltritt beim Bergwandern oder der Seeigelstachel im Fuß; Krankheit und Verletzungen im Urlaub sind immer ein Ärgernis. Zum Glück sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auch im Europäischen Ausland versichert. Aber die Experten warnen vor überzogenen Vorstellungen, wenn es um die Kostenübernahme im Ausland geht. Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten nur in Höhe einer in Deutschland üblichen Behandlung. Sonderkosten, die z. B. entstehen können, weil der Arzt am Urlaubsort oder das dortige Krankenhaus Touristen wie Privatpatienten abrechnet, übernehmen die deutschen Kassen nicht. Genauso wenig übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer einen Rücktransport, selbst wenn dieser medizinisch sinnvoll ist, weil es vor Ort z. B. an Spezialisten fehlt. Auch Privatpatienten sollten sich vor der Reise erkundigen, was im Falle eines Falles abgedeckt ist. Bei Reisen ins nichteuropäische Ausland lohnt sich in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Solche Versicherungen kosten nur ein paar Euro und sind in der Regel für sechs Wochen Urlaub im Laufe eines Jahres gültig. Crash! Wenn es im Ausland kracht… Das wünscht man seinem ärgsten Feind nicht – einen Autounfall im Urlaub. Zu dem Schrecken und dem Ärger kommen dann oft noch südländisches Temperament, eine fremde Sprache sowie unbekannte Notfall-Nummern und Verkehrsregeln. Das fängt schon beim Absichern der Unfallstelle an. In vielen Europäischen Ländern, z. B. Belgien, Italien, Kroatien, Portugal, herrscht Warnwestenpflicht. In Österreich kostet bereits das bloße Nicht-Mitführen der Warnweste mindestens 21 Euro. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien muss bei einem Unfall grundsätzlich die Polizei gerufen werden, auch wenn keine Personen verletzt sind und der Sachschaden überschaubar zu sein scheint. Deshalb raten die Experten, die Polizei auch in anderen Ländern zu rufen, um eine polizeiliche Unfallbestätigung oder eine Kopie des Unfallprotokolls zu erhalten. Eine Grüne Versicherungskarte braucht man allerdings nur noch, wenn man außerhalb Europas unterwegs ist. Einfacher ist die Schadenregulierung nach einem Autounfall innerhalb Europas. Diese kann über einen so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland erfolgen. Und so geht´s: Beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180/2 50 26 oder www.zentralruf.de erfährt der Geschädigte nach seiner Heimkehr, wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, der den Schaden im Namen und für Rechnung des verantwortlichen ausländischen Versicherers reguliert. Wenn kein Regulierungsbeauftragter benannt wird, oder wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden, Telefon: 040/30 180-0. Verlust von Papieren Wer im Ausland seinen Pass oder Personalausweis verliert, benötigt in den meisten Fällen Ersatzpapiere für die Rückreise. Nachdem der Verlust bei der Polizei gemeldet wurde, muss eine deutsche Auslandsvertretung aufgesucht werden. Dort erhält man einen vorläufigen Reisepass oder einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Achtung: Wenn man keinen Einreisestempel mehr vorweisen kann, verlangen einige Länder ein Ausreisevisum. Der Rat: Die Reisedokumente vor dem Urlaub kopieren und getrennt von den Originalen aufbewahren. Die Telefonnummern und Adressen der deutschen Auslandsvertretungen findet man im Internet unter www.diplo.de/adressen. Wenn EC- oder Kreditkarten, verschwunden sind gibt es nur eins: sofort sperren lassen. Für die meisten EC-Karten gilt die Notruf-Nummer +49/116 116. Auch die Kreditkarten von American Express können über diese Nummer gesperrt werden. Andere Kreditkarten sperrt man über deren eigene Sperrnummern. Diese sollte man gegebenebfalls im Handy gespeichert haben.

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