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Urheberrecht

Copyright Stempel

Tolle Fotos, witzige Filme, gute Texte und treffende Zitate - da ist die Versuchung groß, mal eben schnell etwas zu kopieren und auf der eigenen Internetseite einzustellen oder bei Facebook zu posten. Das Internet ist groß - wer soll das schon merken? Doch Vorsicht, das deutsche Urheberrecht ist sehr streng und kopierte Inhalte im Internet zu finden, sehr einfach. Da landet schnell eine kostenpflichtige Abmahnung im E-Mail-Postfach. Hier erfährst Du, was verboten und was erlaubt ist.

Texte, Zitate, Aussprüche

Texte von anderen Internetseiten oder aus Büchern abzuschreiben oder zu kopieren und auf eigenen Internetseiten oder in eigenen Büchern zu veröffentlichen ist verboten. Damit verstößt man gegen das Urhebergesetz. Dieses Gesetz schützt Autoren und sorgt dafür, dass diese für ihre Arbeit Geld bekommen.

Was genau aber ist verboten und was ist noch zulässig?

Verboten ist es,

  • ganze Passagen aus anderen Texte abzuschreiben oder einen Text ganz zu übernehmen. Es reicht in diesen Fällen auch nicht, die Quelle, also die Seite oder das Buch zu nennen, aus der der Text stammt oder den Namen des Autors zu nennen.

  • Ohne Zusammenhang Aussprüche, Zitate, Sinnsprüche von Autoren, die noch nicht seit 70 Jahren tot sind, zu veröffentlichen. Das gilt auch für das Poesiealbum, die Gästebücher oder den Veranstaltungskalender. Auch hier reicht es nicht, die Quelle zu nennen.

Erlaubt ist es,
  • Texte, Zitate, Aussprüche von Autoren zu veröffentlichen, die seit mindestens 70 Jahren tot sind.

  • Kurze Passagen aus fremden Texten als Zitat zu nutzen. Das Zitat muss aber einen Zusammenhang zum eigenen Text haben, beispielsweise als Erörterungsgrundlage dienen oder für eine Beweisführung. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein, und es muss eine Quelle genannt werden.

  • fremde Texte als inhaltliche Quelle für einen eigenen Text zu verwenden. Man kann beispielsweise auf verschiedenen Internetseiten Informationen zu einem Thema suchen und aus diesen Informationen in eigenen Worten einen ähnlichen Artikel zum selben Thema schreiben. Darin darf auch aus den Quellen zitiert werden.

Beispiel:
Es ist nicht erlaubt, von der offiziellen Homepage der Stadt Köln einen Text über den Kölner Dom eins zu eins für das Stadtportrait auf der Feierabend-Regionalseite Köln zu übernehmen oder auch nur in den Veranstaltungskalender zu setzen. Ihr dürft euch aber auf der Homepage der Stadt Köln, in einem Reiseführer für Köln und in einem Bildband über gotische Kathedralen etc. informieren und mit eurem eigenen Wissen ergänzt, einen neuen Text für die Regionalseite formulieren.

Texte dürfen nur dann eins zu eins zu übernommen werden, wenn sie einer sogenannten CC-Lizenz (Creative Common-Lizenz) unterliegen. Dazu weiter unten mehr.

Urheberrechte bei Fotos

Bei Fotos gilt es, die Rechte zweier Personen zu beachten:

  1. Die Rechte des Fotografen / der Fotografin, also der Person, die das Bild aufgenommen hat (Urheberrecht)

  2. Die Rechte der aufgenommenen Personen (Recht am eigenen Bild). Ist die Person verstorben, bedarf eine Veröffentlichung bis 10 Jahre nach deren Tod der Einwilligung der Angehörigen.

Verboten ist
  • Bilder von anderen Internetseiten zu kopieren und auf der eigenen Seite zu veröffentlichen. Hier muss man eine Genehmigung einholen. Auch Fotos von Kartenausschnitten (Wanderkarten, Straßenkarten, etc.) zählen dazu.

  • Bilder von Personen zu veröffentlichen, die dazu nicht ihre Erlaubnis gegeben haben. Auch das Einstellen in Netzwerke wie Facebook oder Feierabend.de gilt als Veröffentlichung.

Ausnahmen dazu:
  1. Wenn aus dem Zusammenhang deutlich wird, dass die Bilder zur Veröffentlichung bestimmt sind, dürfen sie ohne Genehmigung genutzt werden.
    Beispiel: Wenn ein Regionalbotschafter beim Stammtisch die anderen Mitglieder fotografiert, muss jeder Anwesende davon ausgehen, dass die Bilder möglicherweise in einem Bericht bei „Feierabend“ erscheinen werden. Hier ist es ausnahmsweise nicht nötig, um eine Genehmigung zu bitten.

  2. Wenn nicht die Person im Vordergrund steht, sondern das Ereignis oder Motiv.
    Beispiel: Du fotografierst auf der Bundesgartenschau ein Blumenbeet. Im Hintergrund sind einige Besucher zu erkennen. Hier ist klar, dass nicht die Personen, sondern das Blumenbeet das eigentliche Motiv ist. Was anderes ist es, wenn Du auf der Bundesgartenschau mit dem Zoom Porträtaufnehmen von Besuchern machst – diese Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden.

Zu Abbildungen von geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (z.B. Fotos, Gemälde, Skulpturen, Schriftwerken)

Hier ein Auszug aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 UrhG:
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Beispiel: Wenn Dir in einem Museum gestattet ist, Bilder zu machen, heißt das, dass Du Bilder für private Zwecke machen darfst, nicht für eine Veröffentlichung. Die Fotografie eines urheberrechtlichen geschützten Gegenstands bedeutet eine Vervielfältigungshandlung, eine Kopie im Sinne des „Copyrights“. Dieses Recht steht allein dem Urheber zu. Das bedeutet, der Künstler oder sein Vertreter kann (und wird) gegen eine Veröffentlichung vorgehen.

Ausnahme: Abbildung von dauerhaften Kunstwerke im öffentlichen Raum

Wenn ein Kunstwerk dauerhaft im öffentlichen Raum zu sehen ist, also zum Beispiel Skulpturen, Denkmäler oder anderen dauerhaft im Erscheinungsbild einer Stadt verankerten Kunstwerken, können Bilder veröffentlicht werden, sofern die die sogenannte „Straßenperspektive“ eingehalten wird. Im Urheberrecht heißt das „die Panoramafreiheit“. Bedeutet: Alles, was Du von einer öffentlichen Straße aus sehen kannst. Beachte: Wenn Du Dich auf einem Privatgelände aufhältst, liegt keine Straßenperspektive mehr vor. Also wenn Du in einem Zoo ein Tier fotografiert darfst Du es nicht bei Feierabend.de veröffentlichen bzw. erst nach Genehmigung des Tierparks. Allerdings ist es in Ordnung, das Tier nicht in den Mittelpunkt zu stellen, sondern Personen davor zu platzieren und diesen Schnappschuss zu verwenden.

Als Beispiel sollen hier die AGBs vom Tierpark Hagenbeck dienen: http://www.hagenbeck.de/footer/agb.html

Ob überhaupt Fotos gemacht werden dürfen, liegt übrigens ebenfalls im Ermessen des Tierparks. Es gilt das Hausrecht.

Pressefotos und Pressetexte


ACHTUNG: Artikel von NACHRICHTENAGENTUREN wie z.B. dpa (Deutsche Presseagentur), dapd Nachrichtenagentur, AP (Associated Press), epd (evangelischer pressedienst) sind keine Pressemitteilungen. Die Texte und die dazugehörigen Bilder dürfen NICHT veröffentlicht werden. Auch nicht mit Quellenangabe!

Pressetexte und Pressemitteilungen sind Informationen, die von Unternehmen, PR-Agenturen, Vereinen, Institutionen oder auch Privatpersonen zur Veröffentlichung herausgegeben werden. Diese dürfen unverändert übernommen oder auch in bearbeiteter Form veröffentlicht werden. Die Kontaktadresse, die häufig darin steht, ist in der Regel für Pressekontakte bestimmt und sollte nicht mitveröffentlicht werden - es sei denn, die Pressemitteilung enthält einen Konaktaufruf oder -wunsch. Es sollte aber die Quelle des Pressetextes genannt werden.

Pressefotos dürfen ebenfalls veröffentlicht werden, allerdings nur mit Quellenangaben (Name der Firma oder der Institution) und nur im Zusammenhang mit einer dazugehörigen Berichterstattung. Das heißt:

  • Wenn die Bilder beispielsweise zu einer Pressemitteilung gehören, dürfen sie nur in Zusammenhang mit dieser Mitteilung veröffentlicht werden.

  • Bilder, die ein Unternehmen oder eine Institution zur Verfügung stellt, dürfen nur in Zusammenhang mit Berichten über dieses Unternehmen erscheinen.


Häufig schreiben Presseabteilungen auch auf ihren Internetseiten, unter welchen Bedingungen Pressematerial veröffentlicht werden darf. Am besten schaut man sich auf den jeweiligen Seiten etwas um und versucht herauszufinden, welche Vorstellungen die Presseabteilung hat.

Im Übrigen freuen sich alle Presseabteilungen, wenn man sie über Veröffentlichungen informiert. Eine kurze E-Mail mit einem entsprechenden Link reicht in der Regel aus.

Bilder von Prominenten

Auch Bilder von Prominenten dürfen nicht veröffentlicht werden, es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte, z.B. Politiker. Aber auch dann dürfen die Bilder nur veröffentlicht werden, wenn die Abbildung im Zusammenhang mit einem Bericht steht, der das öffentliche Leben dieser Person betrifft.

Beispiel: So darf Angela Merkel bei einem öffentlichen Auftritt fotografiert werden, und das Bild darf in Zusammenhang mit dem Bericht zu diesem Auftritt veröffentlicht werden. Es dürfen aber keine Bilder von Angela Merkel gezeigt werden, auf denen sie privaten Tätigkeiten nachgeht.

Aber auch Bilder einer Person öffentlichen Lebens bei einem öffentlichen Auftritt dürfen nicht einfach aus dem Internet kopiert werden, da dann wieder die Urheberrechte des Fotografen zu beachten sind.

Fotos aus Bild-Datenbanken

Es gibt heute zahlreiche Bild-Datenbanken, auf denen Fotografen ihre Bilder zu einem relativ günstigen Beitrag oder kostenlos zum Herunterladen anbieten. Wer diese Bild-Datenbanken benutzt, sollte folgende Regeln beachten:

  • Bitte immer ganz genau die Nutzungsbedingungen lesen. Dort wird beschrieben, unter welchen Bedingungen das Bild veröffentlich werden darf. In der Regel muss in der Bildunterschrift stehe, wer das Bild aufgenommen hat und von welcher Bild-Datenbank es heruntergeladen wurde, beispielsweise: Fotonachweis: Gabriele Hofmann – fotolia.de

  • Die meisten Bild-Datenbanken erlauben nicht, dass Bilder von anderen Personen als denen, die sie heruntergeladen haben, genutzt werden dürfen. Aus diesem Grund solltest Du keine Bilder aus Bilddatenbanken auf Feierabend.de, Facebook oder Twitter veröffentlichen, da die Bilder dort weiter genutzt werden dürfen.

Creative Common-Lizenzen (cc-Lizenzen)

Bei Wikipedia oder anderen Internetquellen dürfen Texte und Bilder kopiert werden, wenn die entsprechenden Lizenzbedingungen eingehalten werden. Besonders muss dabei auf die Angabe des Links zur Lizenz geachtet werden!
In Deutschland gibt es sechs Creative Common-Lizenzen:

  1. Namensnennung: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen.

  2. Namensnennung-KeineBearbeitung: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen und darfst das Werk nicht bearbeiten oder verändern.

  3. Namensnennung-NichtKommerziell: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen, darfst das Werk aber nicht für kommerzielle Zwecke verwenden.

  4. Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen, darfst das Werk nicht für kommerzielle Zwecke verwenden und es nicht bearbeiten.

  5. Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen, darfst das Werk nicht für kommerzielle Zwecke verwenden und darfst das bearbeitete Werk nur unter einer Lizenz mit gleichen Bedingungen weitergeben (d.h. Du musst auf Lizenz hinweisen, denen das Werk unterliegt.).

  6. Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Du musst den Namen des Autors / Fotografen nennen und darfst das bearbeitete Werk nur unter einer Lizenz mit gleichen Bedingungen weitergeben. Ein Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist möglich.


(Quelle und weitere Infos hier: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/)


Was für Texte und Bilder gilt, kann ebenso auf Filme, Podcasts, Musik etc. angewendet werden.

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