Kuriose Gesetze/Teil 2: Deutschland
Nicht nur in anderen Ländern gibt es kuriose Gesetze, auch Deutschland hat da einiges zu bieten. Wir haben einige davon herausgesucht.
Bußgeld bei falscher Sonnenschirmfarbe
Die nordhessische Kleinstadt Bad-Sooden-Allendorf droht mit Bußgeld, wenn Sonnenschirme nicht die richtige Farbe haben. Genauer gesagt müssen Sonnenschirme in Gaststätten beige-, pastel- oder sandfarbig sein. Nachzulesen in der Altstadtsatzung.
Tot = berufsunfähig?
Im Sinne von Paragraph 16 des Einkommensteuergesetzes ist es nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit zu werten und so den erhöhten Freibetrag abzuziehen. Wo kämen wir denn da auch hin?
Bitte nicht im Gleichschritt
Im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren ist in Deutschland laut Paragraph 27, Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung verboten.
Schadensersatz
Paragraf 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches ermöglichte allen Frauen Schadensersatz für geleisteten Beischlaf einzufordern, sofern sich deren Verlobter in der gemeinsamen Wohnung trennte. Ganz im Sinne des damaligen Verständnisses von Geschlechtsverkehr als Teil der "ehelichen Pflichten" trat dieses Gesetz 1896 in Kraft und existierte sogar bis Ende der 90er Jahre.
Todesstrafe
Laut Artikel 21, Absatz 1 der hessischen Verfassung galt im Bundesland Hessen bis ins Jahr 2018 noch immer die Todesstrafe. Da jedoch Bundesrecht über Landesrecht steht, wurde dieses Gesetz außer Kraft gesetzt.
Spatzensteuer
Im 18. Jahrhundert musste jeder Bürger in Hannover jährlich eine Mindestanzahl Spatzen abliefern, tat er das nicht, war die Spatzensteuer fällig. Vermutlich gab es zu viele Spatzen und mit diesem Gesetz versucht man, der Sache Herr zu werden.
herrenlose Bienen
Nach deutschem Recht gilt ein Bienenschwarm als herrenlos, wenn der Eigentümer ihn nicht unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. So steht es in den Paragraphen 961, 962 Bürgerliches Gesetzbuch.
bitte zu Hause lassen
Seit 1970 ist auf Helgoland das Fahrradfahren verboten.
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