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Vertragsfallen im Internet

Abzocke mit Abos, Downloads und mehr

Wie man die Rechnungen unseriöser Anbieter richtig abwehrt und sich zukünftig vor diesen Abzockern schützt, zeigt dieser Artikel.

Der Schutz vor diesen Abstaubern ist recht einfach. Wenn jemand etwas kostenlos anbietet, braucht er nicht deine Adresse und erst recht nicht dein Geburtsdatum.

Im günstigsten Fall werden deine Daten an Adresshändler weitergegeben, womit bald eine neue Werbeflut deinen Briefkasten verstopfen wird, doch wahrscheinlich ist es eines der zahllosen Abzocker, die Rechnungen und Mahnungen für oft absolut null Leistung verschicken.

Schutz vor Abzocke
Daraus resultiert eine simple Regel: Sobald ein Maske mit den Eingabefeldern für Name, Straße, Ort etc. auftaucht, die Seite verlassen.
OK, es gibt eine Ausnahme. Wer etwas bei einem Versender bestellt, muss wohl oder übel seine Adresse nennen, damit die Ware zugestellt werden kann.

Ganz gefährlich ist die Angabe einer Telefonnummer, denn dann können die Abzocker einfach die Telefonrechnung belasten.

Wer sich nicht auf seinen Verstand verlassen will, kann auch den Computerbild-Abzockschutz installieren, den gibt es hier

Abwehr
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich, so eine Rechnung oder gar gleich einen Mahnung eintrifft, gilt Regel 1: Nicht zahlen!

Tatsächlich haben die Betreiber solcher Fallen schlechte Karten. Jetzt ist sogar der Abofallen-Betreiber opendownload.de in letzter Instanz verurteilt worden, die Anwaltskosten zu tragen, wenn jemand zur Abwehr solcher Forderungen einen Anwalt einschaltet, Details siehe hier

Preis übersehen
Meisten hatten sich die Betroffenen auf der Seite tatsächlich angemeldet, jedoch den Preis übersehen. Wer würde wohl für ein Programm, das es auch überall kostenlos gibt, erwarten, dafür 200 Euro zahlen zu müssen.
Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen muss man nicht reagieren. Das reicht in 99% aller Fälle, reine Nervensache.
Wer ganz sicher gehen will, kann vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären.
Für diesen Fall und auch sonst gut verwendbar, ist der Musterbrief der Verbraucherzentrale Berlin, siehe hier.
So ein Schreiben sollte man dann auch per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Nicht provozieren lassen
Belasse es bei diesem einen Schreiben, egal was der Abzocker antwortet. Beliebt ist zum Beispiel, deinen Musterbrief als unzutreffend zu bezeichnen, garniert mit viel juristischem Unsinn. Antworte niemals darauf und stelle auch selbst keine Fragen.


Drohkulisse
Zuerst versuchen die Abocker mit immer härteren Mahnungen und Drohungen wenigstens einen Teil der „Kunden“ zum Zahlen zu bewegen. Wenn nur 10% zahlen, ist das Geschäft schon sehr lukrativ.
Nach spätestens einem Jahr, endet die Mahnflut auf. Die Täter sehen ein, dass ihre Drohbriefe nichts bringen und sehen von der weiteren "Inkassotätigkeit" ab. Kein Wunder: Da sie in einer rechtlichen Grauzone agieren, können sie es sich nicht leisten, vor Gericht zu ziehen -- auch wenn sie das Gegenteil behaupten, denn die Richter könnten auch ihr Geschäftsmodell glatt kassieren


Das Märchen von der IP-Adresse
Wenn jemand Geld fordert, muss er beweisen, dass er hierauf einen Anspruch hat. Um die Forderung zu untermauern, nennen die Seitenbetreiber deshalb gerne die IP-Adresse, unter der die angebliche Anmeldung erfolgte. Dabei ist die völlig nutzlos.

Die IP verrät gerade einmal, über welchen Provider die Einwahl erfolgte. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP ist nur sehr schwer nicht möglich, denn nur die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen.

Aber dafür müsste eine Strafanzeige erstattet werden und dann müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen und genau das passiert kaum, zumal meistens schon bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche Anzeigen der Opfer vorliegen.
Ansonsten ist es recht einfach, die IP-Adresse und damit auch den Provider zu ermitteln. Man braucht nur ein Skript auf dem Server, auf dem die Seite liegt.


Drohung mit Inkassobüro oder Anwalt
Inkassobüro oder Anwalt, das klingt nach Ärger und hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten oder einfach mal auf einem andern Briefbogen sich selbst so nennen. Diese Kostenandrohung soll zum Zahlen drängen.
Der Trick: Schreibt dann das Inkassobüro verlangt es Gebühren und das bei jeder Mahnung mehr. Ziel der Übung: Der Kunde soll glauben, dass es immer teurer wird und schon deshalb zahlen.

Die Schufa-Lüge
Gerade bei Abzockern ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag sehr beliebt. Doch schon wenn die Forderung allein deiner Meinung nach unberechtigt ist und du dies dem Abzocker schriftlich mitgeteilt hast, dann ist diese Drohung schlicht illegal.
Deshalb kannst du auf die Drohung mit einem Schufa-Eintrag den Abzocker sogar wegen versuchter Nötigung oder versuchter Erpressung anzeigen.

Falsche Mahnbescheide
Ein übeler Trick der Abzocker und deren Inkassofirmen bzw. Anwälten ist die Drohung mit einem Mahnbescheid und der folgt dann auch prompt. Doch ein Schreiben mit diesem Titel ist garantiert kein Mahnbescheid wenn der Absender eine Inkassofirma oder ein Anwalt ist.
Ein echter Mahnbescheid kommt ausschließlich vom Amtsgericht und zwar im gelben Umschlag per Einschreiben mit einer Postzustellungsurkunde.
Einen Mahnbescheid kann jeder beantragen, kostet allerdings eine Menge, schon der erste Grund, für den Abzocker das nicht zu tun.
Der zweite Grund: Gegen den Mahnbescheid muss der Beklagte innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Dann kommt es zum Prozess, den der Abzocker aber nicht will.

NS:
Die Computer-Zeitschrift Chip behandelt das Thema ausführlich in der Ausgabe 03/2010 unter dem Titel "Die fiesesten Websites".

Autor: WoSoft

Peter Wollschlaeger

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