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Zu Besuch bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Schade, dass sich etliche Mitglieder trotz Bitte nach verbindlicher Anmeldung wieder kurzfristig abgemeldet haben und dadurch die am 6.4. fest reservierten Plätze im Lokal nicht besetzt wurden. Ärgerlich für jeden, der etwas plant und organisiert.

Schade auch, dass überhaupt so wenige Mitglieder Interesse an dieser Führung zeigten, zumal wir endlich einmal eine Veranstaltung ohne Teilnehmerbegrenzung anbieten konnten!

Die Führung in der FSK mit Sitz in Wiesbaden war aufschlussreich und interessant.

Jeder, der mit Kindern ins Kino gehen will oder für sie eine DVD als Geschenk kaufen möchte, hat sicher schon die Diskussion geführt, warum ein Film eine bestimmte Altersfreigabe bekommen hat. Und er fragt sich: Wer vergibt die eigentlich und nach welchen Kriterien erfolgt die Freigabe? Diese und weitere Fragen wurden uns bei unserem Besuch der FSK von Sabine Seifert, die Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK ist, beantwortet.

FSK Wiesbaden_Margret551

Pünktlich um 15 Uhr begrüßte uns Sabine Seifert im Foyer des modernen Gebäudes der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung unweit des Wiesbadener Hauptbahnhofs und erklärte uns, dass die Hauptaufgabe der FSK darin besteht, Filme, DVDs und sonstige Medienträger (Videokassetten, Trailer, Werbefilme), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind oder an Kinder und Jugendliche abgeben werden sollen, zum Schutz der Jugend gemäß § 14 Jugendschutzgesetz zu prüfen. Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht. Allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

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Wir werden von Sabine Seifert im Foyer begrüßt.
Foto: Margret551

Als erstes dürfen wir uns einen der Prüfräume anschauen. Hier wird täglich in vier parallel arbeitenden Ausschüssen geprüft. Der sog. Arbeitsausschuss setzt sich aus drei von der Filmwirtschaft und vier von der öffentlichen Hand benannten Prüfer zusammen. 250 Prüferinnen und Prüfer sind ehrenamtlich für die FSK tätig. Die von der Filmwirtschaft entsandten Prüfer kommen aus ganz Deutschland und aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsfeldern. Unter ihnen sind Journalisten, Lehrer, Psychologen, Filmwissenschaftler, Pfarrer, Juristen, Hausfrauen, Sozialarbeiter. Das Durchschnittsalter beträgt 45 Jahre.

Sabine Seifert erklärt, dass sich praktisch jeder bewerben kann. Voraussetzung sei allerdings ein wacher Geist, ein differenziertes Denken, die Liebe zum Film und vor allem ein Bezug zu Kindern.

Die Gruppe der vier, von der öffentlichen Hand benannten Prüfer setzen sich zusammen aus dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde, einem turnusmäßig wechselnden Jugendsachverständigen aus einem der 16 Bundesländer, sowie zwei - ebenfalls im Turnus wechselnden - Vertretern der öffentlichen Hand.

Nach dem Anschauen der Filme - Sabine Seifert erzählt, dass sich jeder Arbeitsausschuss wenigstens zwei Filme von 90 Minuten Länge oder mehr täglich anschaut - wird darüber vertraulich diskutiert und sodann abgestimmt. Die Abstimmungsergebnisse sind geheim. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Anschließend wird ein Protokoll über das Prüfergebnis erstellt, der sog.Jugendentscheid.

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Aufmerksam hören wir zu
Foto: Margret551

Im Anschluss an diese informative Einführung besichtigen wir den kleinen Technikbereich, den sog. Bildwerferraum. Hier werden die Filme für die Prüfräume und den Kinoraum eingestellt. Die Filme - oft noch wie in alten Zeiten auf Zelloloid - stehen in der Regel nur ein Tag zur Verfügung. In dem Bildwerferraum werden auch die Filmdaten aufgezeichnet, z.B. wie lang der Film ist. Auf dem großen digitalen 3D-Projektor, zahlreichen DVD-Playern und zwei 35mm Projektoren werden die Filme abgespult. Jeder 35mm-Akt wird einzeln gezeigt, so daß auf die Übergänge geachtet werden muss. Etwa 15 Filme werden pro Tag gezeigt, darunter auch Werbefilme und Trailer.

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Sabine Seifert, die uns drei Stunden über ihre interessante Arbeit informiert
Foto: Margret551

Schließlich dürfen wir im großen Filmvorführraum Platz nehmen. Auf bequemen dunkelblauen Plüschsessel fühlen wir uns wie im Kino und sollen - so Sabine Seifert - für die nächste Stunde auch wie Prüfer agieren.

Zuerst führt uns ein kurzer Film in die Geschichte, die Arbeit und die Aufgaben der FSK ein.

Geschichte und Arbeit der FSK sind eng bezogen auf die Entwicklung des Jugendschutzes in Deutschland. Am 18.7.1949 wird der neu gegründeten Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft der erste Film zur Begutachtung vorgelegt. In den Nachkriegsjahrzehnten und der noch weitgehend fernsehlosen Zeit geschahen die Prüfungen überwiegend für das Leitmedium Kinofilm. Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde 1985 die Kennzeichnungspflicht auf neue Medien (Videofilme und vergleichbare Bildträger) ausgeweitet. Im gleichen Jahr erfolgte auch die Erweiterung der Freigaben um die "Freigabe ohne Altersbeschränkung". Seit 1995 werden auch digitale Medien, sofern sie filmische Sequenzen enthalten, auf ihre Altersfreigabe geprüft. "Fernsehfilme, Rundfunkmedien und Internet unterliegen keiner Vorprüfung", so Sabine Seifert, "nur das, was auf Bildtträgern weitergereicht werden kann oder als Film vorgeführt werden soll."

Sabine Seifert erklärt, dass die FSK den gesetzlichen Auftrag im Jugendschutz sieht, also "in der Suche nach der untersten Grenze dessen, was Jugendlichen zugemutet werden kann." (§ 14 Abs. 1 JuSchG), dieses jedoch immer unter Berücksichtigung des Grundgesetzes (§ 5 GG), der die Informations- und Kunstfreiheit zum Inhalt hat, "Kinder und Jugendliche haben ein Recht, den Film zu sehen – in den Einschränkungen, die durch den Jugendschutz nötig sind".

Die Arbeit der FSK, so Sabine Seifert, hat in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz. Sie steht im ständigen Erfahrungsaustausch mit Institutionen der Jugend- und Medienwirkungsforschung in Deutschland und Europa und im Dialog mit Kindern und Jugendlichen.

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Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Nachdem Sabine Seifert unsere zahlreichen Fragen geduldig beantwortet hat, schauen wir uns die einzelnen Trailer an. Anschließend diskutieren wir lebhaft darüber, für welche Altersgruppe wir den Film freigeben würden. In die Bewertung fließen Musik, Sprache, Spannung, Effekte, schnelle Schnittfolgen ein, kurzum, welche Wirkung der Film auf Kinder und Jugendliche hat.

Zum Schluss zeigt uns Sabine Seifert noch einen kurzen Werbe-Trailer für Sportschuhe, der in früheren Jahrzehnten keine Freigabe für Kinder und Jugendliche erhalten hätte, in der heutigen Zeit jedoch keiner Altersbeschränkung mehr unterliegt. Hillibaby bringt es auf den Punkt: "nur die Schuhe stören"!

Noch viel wäre von diesem informativen Nachmittag zu berichten - wer möchte, kann auf der Webseite der FSK mehr erfahren.

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Wir hatten einen interessanten Nachmittag in der FSK Wiesbaden
Foto: Margret551

Nach dem Besuch der FSK lassen wir den Abend im Ratskeller bei einem Glas Andechser und bayerischen Schmankerl ausklingen.

Die Bilder von Margret551 kannst Du Dir hier anschauen.

eingestellt am 14.4.2010

Autor: Feierabend-Mitglied

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