Die 10 wichtigsten Standard-Redewendungen der Wiener Magistratsbeamten im Verkehr mit Bürgern und ihre tiefere Bedeutung
- Des hamma immer scho so g’mocht
Diese kurze Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die langwierige Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen. - Des hamma no nie so g’mocht
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, daß es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt und im Hinblick auf die im Punkt 1 genannten Vorschriften auch nicht geben kann. - Was glau’m se, wea se san?
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern. - Do kennt jo a jeda kumma
Hinweis an den Bürger, daß eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte. - Se san net da Anziche, bei dem des so g'mocht wird.
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten. - Waun ma des an erlaub’n, woin’s olle hobn.
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht möglich sind. - Fia des homma ka Göd.
Wenn ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg. - Dafia bin i net zuaständig.
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien vom ... - Waunn i des ollas wissat, warat i net do.
Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an die auf Grund der bescheidenen Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren. - Do muaß i z’erscht mit’n Chef redn.
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie.
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