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Sicheres Einkaufen

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So ist der Online-Einkauf sicher und problemlos

Das Online-Shopping, also das Einkaufen im Internet, bringt dem Verbraucher viele Vorteile. Das fängt schon damit an, dass der Kunde unter einer unglaublichen Auswahl an Produkten wählen und sich ausführlich informieren kann, und endet schließlich damit, dass das bestellte Produkt direkt zu ihm nach Hause geliefert wird. Eine weitere Erleichterung bei dieser modernen Form des Einkaufsbummels ist, dass man einfach gemütlich zu Hause sitzt und aussucht. Erst später wird anprobiert und bezahlt, so dass auch lästiges Hantieren mit Geld und Wechselgeld entfällt. Aber genau darüber machen sich viele Online-Shopper Gedanken. Sie fürchten den Missbrauch ihrer Daten. Doch diese Sorge ist übertrieben. Denn die Möglichkeiten des Zahlens bei Internet-Versendern sind für den Verbraucher eigentlich risikolos. An dieser Stelle wollen wir die Besucher der Feierabend-Seiten einmal über die üblichen Zahlungsweisen bei Online-Bestellungen informieren. Viele Online-Versender lassen ihren Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Arten zu zahlen.

Zahlung per Nachnahme

Eine Art des Bezahlens ist dabei die sogenannte „Zahlung per Nachnahme“. Dabei wird das Geld bei Lieferung der Ware an den Überbringer, also meist an den Postboten, gezahlt. Eine häufig auftretende Sorge bei dieser Art des Zahlens ist die Frage: Was passiert, wenn ich von meinem Umtauschrecht Gebrauch machen möchte, aber das Geld doch schon gezahlt habe? Die Antwort hierauf lautet klipp und klar: Man bekommt natürlich sein Geld zurück. Es gilt genau wie bei der Lieferung der Grundsatz „Geld gegen Ware“. Die Art der Rückerstattung erfolgt dabei meist durch Überweisung auf das Konto des Kunden.

Zahlung per Einzugsermächtigung

Eine beliebte Möglichkeit ist auch die Zahlung per Einzugsermächtigung. Hierbei gibt der Kunde beim Bestellen seine Kontoverbindung an und ermächtigt in einer anschließenden Erklärung den Händler, den Kaufpreis vom Konto einzuziehen. Der Händler reicht diese Ermächtigung dann bei der Bank des Kunden ein. Hat der Kunde sich in der Zwischenzeit überlegt, dass ihm diese Art des Bezahlens doch nicht angenehm ist, so ist er keinesfalls der Willkür von Bank und Händler ausgeliefert. Vielmehr kann er in so einem Fall einfach in einem formlosen Schreiben an den Händler der bereits erteilten Einzugsermächtigung widersprechen. Es versteht sich aber natürlich von selbst, dass einem in diesem Fall auch die bestellte Ware nicht geliefert wird. Hat man hingegen die Ware bestellt, diese bekommen, die Einzugsermächtigung erteilt und wurde der Betrag vom Konto abgebucht, so stellt sich natürlich folgende Frage: Was passiert, wenn einem die Ware nicht gefällt und man diese zurück schicken möchte? Hier gilt das gleiche wie bei der Zahlung per Nachnahme. Denn auch in diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises in der Regel durch „Rücküberweisung“ auf das Konto des Kunden.

Zahlung per Kreditkarte

Die einfachste Möglichkeit, bei einem Online-Anbieter zu zahlen, ist die Zahlung per Kreditkarte. Hierbei gibt der Kunde bei seiner Bestellung Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer der Karte an. Gerade hier haben viele Verbraucher Bedenken. Sie zweifeln an der Sicherheit der Datenübermittlung im Internet und glauben, nun habe jeder findige Internet-User Zugriff auf das Konto. Das ist definitiv falsch. Die Kartenzahlung bei Internetgeschäften reduziert das Haftungsrisiko des Kunden sogar erheblich. Denn dadurch, dass man seine Kartendaten angibt, wird zunächst nur dafür gesorgt, dass die Kreditkartenfirma den entsprechenden Betrag an den Händler überweist. Das eigene Konto wird zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht von der Transaktion betroffen, daher ja auch der Name Kreditkarte. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Kunden von der Kartenfirma eine Auflistung der verschiedenen mit der Karte getätigten Käufe zugestellt. Merkt der Kartenkunde, dass ihm ein Posten auf dieser Liste völlig unbekannt vorkommt, so kann er Einspruch dagegen erheben.

An dieser Stelle zeigt sich, warum die Kartenzahlung im Internet für den Käufer völlig risikolos ist. Denn in solchen Fällen ist die Beweislast umgekehrt, das heißt, dass die Kartengesellschaft beweisen muss, dass die Zahlung durch sie an den Händler auf einer „wirksamen Weisung“ des Kunden beruhte. „Wirksame Weisung“ meint, dass der Kunde die Karte in der Absicht benutzt hat, für eine bestimmte Gegenleistung zu zahlen. Wurden die Daten des Kunden von jemandem illegal verwendet, also von einem Dieb oder Hacker, so liegt keine wirksame Weisung des Kunden an die Kartengesellschaft vor. Der Kunde muss in diesen Fällen nicht zulassen, dass der Betrag von seinem Konto abgebucht wird. Auch dadurch, dass man seine Daten in ein ungesichertes Netz einstellt, verletzt man als Kunde seine Pflicht zu sorgfältigem Handeln nicht. Denn beim Angeben der Daten darf der User davon ausgehen, dass der Online-Händler bereits Schutzvorkehrungen gegen Datenmissbrauch getroffen hat. Macht also der Kunde geltend, selber keine Kartenzahlung veranlasst zu haben und kann ihm eine Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung oder ein Erhalt der jeweiligen Ware nicht nachgewiesen werden, so verbleibt das Risiko bei der Kartengesellschaft. Diese kann den betreffenden Betrag dann nicht vom Bankkonto des Kunden abbuchen.

Zahlung gegen Rechnung

Die altbewährte Möglichkeit etwas zu bezahlen, wird ebenfalls von vielen Online-Händlern angeboten. Auch im Feierabend-Shop kannst du diese Option nutzen. Hier wird gemeinsam mit der gelieferten Ware eine Rechnung zugestellt, die der Kunde erst dann begleichen muss, wenn er die Ware geprüft und sich dafür entschieden hat sie zu behalten. Wenn er seine Einkäufe zurückschicken möchte, verfällt der Rechnungsbetrag. Wenn er einen Teil der Ware behält und einen Teil zurückschickt, begleicht er einfach den entsprechenden Teil der Rechnung. Probleme mit Datenschutz und Co sind bei der Zahlung gegen Rechnung von vorne herein ausgeschlossen

Das Bezahlen ist also nicht etwa der „Pferdefuß“ an dem sonst so verlockenden und angenehmen Online-Shopping. Ganz im Gegenteil, denn eigentlich sind alle Arten der Zahlung bereits vom Bestellen aus Katalogen bestens bekannt. Die einzige Neuheit besteht darin, dass die Bank- beziehungsweise Kartendaten nun übers Internet übermittelt werden. Die sich daraus für den Kunden ergebenden Risiken sind allerdings längst nicht so gravierend, wie einen viele Medien glauben machen möchten. Man sollte sich also nicht durch unnötige Furcht den gemütlichen Einkauf von zu Hause aus verderben lassen.

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