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Fotographieren

Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 17.05.2018, 14:01

People- & Street-Photography – Und sie lebt doch noch!

Sie lebt, die People- und insbesondere die Street-Photography. Und sie wird es auch nach Inkrafttreten der DSGVO tun. Dass nämlich die Datenschutzgrundverordnung das Fotografieren an sich, von Menschen und insbesondere die Street-Photography verbietet, dürfte zumindest für Deutschland im journalistischen und künstlerischen Bereich nicht stimmen.

Das Kunsturhebergesetz (KUG), welches die Befugnis zur Veröffentlichung von Personenbildnissen bereits seit über 100 Jahren regelt, wird weiterhin Anwendung finden und damit ändern sich – Stand heute – die Rahmenbedingungen für People-Fotografie in Deutschland im Wesentlichen nicht.

Das bedeutet im Klartext:
◦Darf ich weiterhin Street-Photography betreiben? – Ja
◦Darf ich weiterhin Stadtansichten und/oder Fotos machen, wenn Menschen als Gruppe oder Beiwerk auf dem Foto sind (Stichwort Volksfeste oder Architektur in belebten Städten): – Ja
◦Muss ich meine alten Fotos löschen? – Nein


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