BVG Nutzung alter Fahrscheine
Von ehemaliges Mitglied Donnerstag 17.06.2021, 23:29
Du möchtest die Antworten lesen und mitdiskutieren? Tritt erst der Gruppe bei. Gruppe beitreten
Von ehemaliges Mitglied Donnerstag 17.06.2021, 23:29
Du möchtest die Antworten lesen und mitdiskutieren? Tritt erst der Gruppe bei. Gruppe beitreten
Liebe Nordler,
gestern bei der Rückfahrt aus Leipzig stellte sich mir die Frage, ob man mit einem vor dem 1.1.2021 gekauften Fahrschein der BVG noch ungestraft fahren darf. Ich hatte noch einen Alten, hatte mir aber vorsichtshalber noch eine neuen 4-Fahrten-Karte besorgt. Da es bei den Befragten keine eindeutige Antwort gab, hatte sich Karin/Lotti06 gestern noch an kompetenter Stelle informiert. Und das Ergebnis heißt, die Alten gelten noch bis Ende Juni.
Da viele von uns, die keine Monatskarte haben, in den letzten Monaten nur sporadisch gefahren sind, hier noch einmal die offiziellen Links zu dem Thema.
Externer Inhalt
Dieser Inhalt wird nicht von Feierabend.de bereitgestellt. Du kannst ihn nur lesen, wenn Du zustimmst, dass er von bvg.de nachgeladen wird. Bist Du einverstanden, dass externe Inhalte nachgeladen werden? Mehr dazu erfährst Du in unseren Datenschutzbestimmungen.
einverstanden
"Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten, 4-Fahrten-Karten und 7-Tage-Karten können somit noch sechs Monate zum alten Preis bis Ende Juni 2021 genutzt werden." Aus:
viz.berlin.de /2020/12/vbb-preiserhoehung/
Viele Grüße von Maggy