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Griechenland. Nurmalso

Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 13.11.2025, 22:05

In Griechenland bist du seit 2020 verpflichtet, einen Teil deines Einkommens – bis zu 30% – für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen auszugeben, und zwar unter Nutzung eines elektronischen Zahlungsmittels (z.B. Kreditkarte, Banküberweisung, nicht bar). Diese Regelung gilt für Angestellte, Rentner, Freiberufler und andere Selbständige. Ziel ist es, die Steuerhinterziehung einzudämmen und die Transparenz von Transaktionen zu erhöhen.


Details zur Ausgabenpflicht

Mindestens 30% deines zu versteuernden Einkommens müssen über elektronische Zahlungen für Käufe innerhalb Griechenlands oder der EU/EWR getätigt werden.



Bist du dieser Verpflichtung nicht ausreichend nachgekommen, fällt eine Strafsteuer auf den nicht ausgegebenen Betrag an.



Akzeptierte Ausgaben sind z.B. Lebensmittel, Dienstleistungen, Bildung, Krankenversicherung und mehr.

Besonderheiten

Die Pflicht betrifft elektronische Zahlungen, Barzahlungen werden dabei nicht angerechnet.



Für Einkünfte, die außerhalb Griechenlands erzielt werden, gelten gesonderte Regelungen, insbesondere für sogenannte Non-Doms und Pensionäre.



Es existieren bestimmte Freibeträge und Ausnahmen je nach Einkommenshöhe und Berufsstatus.



Zusammengefasst: Ja, wer in Griechenland steuerlich ansässig ist, länger als 183 Tage, und Einkommen bezieht, muss einen festgelegten Teil davon zwingend elektronisch ausgeben, sonst droht eine Zusatzabgabe.

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