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Aus gegebenem Anlass.

Von Alkalde Montag 01.06.2026, 16:47

Niemand darf wegen “…seiner Rasse…“ benachteiligt oder bevorzugt werden. (Art 3 GG)
Ist es dann verwunderlich, dass man sich gesetzestreu und im Recht sieht, wenn man gegenwärtig von Rassismus redet?
Dabei ist wissenschaftlich bewiesen, dass in den Genomen von Menschen unterschiedlicher Hautfarbe oder anderen äußeren Unähnlichkeiten keine Unterschiede gibt

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