" Nun also doch. Frauke Brosius-Gersdorf hat für sich die Entscheidung getroffen, nicht mehr als Kandidatin für das Amt als Bundesverfassungsrichterin zur Verfügung zu stehen. In einem schriftlichen Statement begründet sie den Schritt mit der großen Ablehnung in der CDU/CSU Fraktion: "Mir wurde (...) in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist." Ihr Angebot in einer Fraktionssitzung von CDU/CSU inhaltlich über die Kritikpunkte zu sprechen, sei bis heute nicht angenommen worden.
Mit dem Rückzug wolle sie zum einen verhindern, dass in einer politischen Lösung auch die anderen beiden Kandidaten gefährdet würden. "Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl weiter zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", schreibt die Rechtsprofessorin in der Erklärung.
Barette der Verfassungsrichter liegen nebeneinander
Player: videoMoritz Rödle, ARD Berlin, Brosius-Gersdorf zieht die Kandidatur für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht zurück
6 Min
analyse
Bundesverfassungsgericht Wie es nach Brosius-Gersdorfs Rückzug weitergeht
Stand: 07.08.2025 14:10 Uhr
Der Streit um die Richterkandidatin Brosius-Gersdorf hat für Zerwürfnisse zwischen Union und SPD gesorgt. Jetzt zieht sie ihre Kandidatur zurück. Was bedeutet das? Und wie geht es nun weiter mit der Richterwahl?
Kolja Schwartz
Eine Analyse von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion
Nun also doch. Frauke Brosius-Gersdorf hat für sich die Entscheidung getroffen, nicht mehr als Kandidatin für das Amt als Bundesverfassungsrichterin zur Verfügung zu stehen. In einem schriftlichen Statement begründet sie den Schritt mit der großen Ablehnung in der CDU/CSU Fraktion: "Mir wurde (...) in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist." Ihr Angebot in einer Fraktionssitzung von CDU/CSU inhaltlich über die Kritikpunkte zu sprechen, sei bis heute nicht angenommen worden.
Mit dem Rückzug wolle sie zum einen verhindern, dass in einer politischen Lösung auch die anderen beiden Kandidaten gefährdet würden. "Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl weiter zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", schreibt die Rechtsprofessorin in der Erklärung.
Frauke Brosius-Gersdorf
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07.08.2025
Wahl zur Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück
Die Union habe ihr signalisiert, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei. mehr
Drei Stellen zu besetzen
Am Bundesverfassungsgericht müssen insgesamt drei Stellen von Richterinnen und Richtern neu besetzt werden. Die Amtszeit von Richter Josef Christ endete bereits im November 2024. Seitdem ist er kommissarisch im Amt. Denn am Bundesverfassungsgericht müssen die Richterinnen und Richter so lange weitermachen, bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt ist. Das sorgt dafür, dass das Gericht immer arbeitsfähig bleibt.
Die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König endete - ebenfalls altersbedingt - Ende Juni. Richter Ulrich Maidowski hat aus gesundheitlichen Gründen darum gebeten, Ende September aus dem Amt zu scheiden. Bei ihm ist der Zeitdruck also noch nicht ganz so hoch.
Wahl möglicherweise im September
Die 16 Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden jeweils zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt. Es ist eher Zufall, dass alle drei Richterstellen, um die es aktuell geht, vom Bundestag nachzubesetzen sind.
Der Bundestag befindet sich gerade in der parlamentarischen Sommerpause. Wenn man die Parlamentarier nicht zu einer Sondersitzung zusammenruft, könnte es im September zu einer Wahl kommen. Zuvor aber braucht man eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten. Und eine Einigung.
Vorschlagsrecht bleibt bei der SPD
Traditionell haben CDU/CSU und SPD das Vorschlagsrecht für jeweils drei Kandidaten für jeden Senat. In der jüngeren Vergangenheit durften auch die Grünen und die FDP jeweils einen Vorschlag pro Senat machen. Gewählt werden müssen die Richterinnen und Richter am Ende aber immer mit der Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Für die Nachfolge von Doris König hat die SPD das Vorschlagsrecht. Nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf ist es also nun wieder an der SPD, eine neue Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden und zunächst den anderen Fraktionen vorzuschlagen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aufgeheizten Stimmung dürfte es diesmal allerdings deutlich schwerer werden, jemanden zu finden, der bereit ist, sich zur Verfügung zu stellen. ...."
Mehr dazu:
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Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht. Die Gegner der Koalition (und Demokratie?) dürften dann schon in den Startlöchern sein um zu versuchen wieder Sand ins Getriebe zu streuen und "für Stimmung" zu sorgen.
" Nun also doch. Frauke Brosius-Gersdorf hat für sich die Entscheidung getroffen, nicht mehr als Kandidatin für das Amt als Bundesverfassungsrichterin zur Verfügung zu stehen. In einem schriftlichen Statement begründet sie den Schritt mit der großen Ablehnung in der CDU/CSU Fraktion: "Mir wurde (...) in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist." Ihr Angebot in einer Fraktionssitzung von CDU/CSU inhaltlich über die Kritikpunkte zu sprechen, sei bis heute nicht angenommen worden.
Mit dem Rückzug wolle sie zum einen verhindern, dass in einer politischen Lösung auch die anderen beiden Kandidaten gefährdet würden. "Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl weiter zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", schreibt die Rechtsprofessorin in der Erklärung.
Barette der Verfassungsrichter liegen nebeneinander
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6 Min
analyse
Bundesverfassungsgericht Wie es nach Brosius-Gersdorfs Rückzug weitergeht
Stand: 07.08.2025 14:10 Uhr
Der Streit um die Richterkandidatin Brosius-Gersdorf hat für Zerwürfnisse zwischen Union und SPD gesorgt. Jetzt zieht sie ihre Kandidatur zurück. Was bedeutet das? Und wie geht es nun weiter mit der Richterwahl?
Kolja Schwartz
Eine Analyse von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion
Nun also doch. Frauke Brosius-Gersdorf hat für sich die Entscheidung getroffen, nicht mehr als Kandidatin für das Amt als Bundesverfassungsrichterin zur Verfügung zu stehen. In einem schriftlichen Statement begründet sie den Schritt mit der großen Ablehnung in der CDU/CSU Fraktion: "Mir wurde (...) in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist." Ihr Angebot in einer Fraktionssitzung von CDU/CSU inhaltlich über die Kritikpunkte zu sprechen, sei bis heute nicht angenommen worden.
Mit dem Rückzug wolle sie zum einen verhindern, dass in einer politischen Lösung auch die anderen beiden Kandidaten gefährdet würden. "Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl weiter zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind", schreibt die Rechtsprofessorin in der Erklärung.
Frauke Brosius-Gersdorf
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07.08.2025
Wahl zur Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück
Die Union habe ihr signalisiert, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei. mehr
Drei Stellen zu besetzen
Am Bundesverfassungsgericht müssen insgesamt drei Stellen von Richterinnen und Richtern neu besetzt werden. Die Amtszeit von Richter Josef Christ endete bereits im November 2024. Seitdem ist er kommissarisch im Amt. Denn am Bundesverfassungsgericht müssen die Richterinnen und Richter so lange weitermachen, bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt ist. Das sorgt dafür, dass das Gericht immer arbeitsfähig bleibt.
Die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König endete - ebenfalls altersbedingt - Ende Juni. Richter Ulrich Maidowski hat aus gesundheitlichen Gründen darum gebeten, Ende September aus dem Amt zu scheiden. Bei ihm ist der Zeitdruck also noch nicht ganz so hoch.
Wahl möglicherweise im September
Die 16 Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden jeweils zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt. Es ist eher Zufall, dass alle drei Richterstellen, um die es aktuell geht, vom Bundestag nachzubesetzen sind.
Der Bundestag befindet sich gerade in der parlamentarischen Sommerpause. Wenn man die Parlamentarier nicht zu einer Sondersitzung zusammenruft, könnte es im September zu einer Wahl kommen. Zuvor aber braucht man eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten. Und eine Einigung.
Vorschlagsrecht bleibt bei der SPD
Traditionell haben CDU/CSU und SPD das Vorschlagsrecht für jeweils drei Kandidaten für jeden Senat. In der jüngeren Vergangenheit durften auch die Grünen und die FDP jeweils einen Vorschlag pro Senat machen. Gewählt werden müssen die Richterinnen und Richter am Ende aber immer mit der Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Für die Nachfolge von Doris König hat die SPD das Vorschlagsrecht. Nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf ist es also nun wieder an der SPD, eine neue Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden und zunächst den anderen Fraktionen vorzuschlagen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aufgeheizten Stimmung dürfte es diesmal allerdings deutlich schwerer werden, jemanden zu finden, der bereit ist, sich zur Verfügung zu stellen. ...."
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Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht. Die Gegner der Koalition (und Demokratie?) dürften dann schon in den Startlöchern sein um zu versuchen wieder Sand ins Getriebe zu streuen und "für Stimmung" zu sorgen.