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Bundestag berät über AfD-Verbotsverfahren

Von Feierabend-Mitglied Montag 20.01.2025, 15:14

Montag, 20. Januar 2025 Der Tag
mit Uladzimir Zhyhachou

14:52 Uhr
Bundestag berät erstmals über Antrag zum AfD-Verbotsverfahren

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Kommt bald eine weitere hinzu?

Der Bundestag soll in der kommenden Woche erstmals über einen Antrag zum Verbotsverfahren gegen die AfD beraten. Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Abgeordneten beantragte eine Debatte im Bundestagsplenum über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht. Angesichts der "ständigen weiteren Radikalisierung" der AfD sei ein Verbotsantrag "inzwischen tatsächlich alternativlos", erklärte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der zu den Initiatoren des Vorhabens zählt.

Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen und gegebenenfalls einleiten. Dem Grundgesetz zufolge kann das Karlsruher Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn sie auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Neben dem Bundestag sind auch Bundesrat und Bundesregierung bei solchen Verbotsverfahren antragsberechtigt.

n-tv

Zeit wird es, dass diese Partei endlich verboten wird.







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