Der in Brüssel lebende Schweizer Jacques Baud wurde mit Sanktionen belegt.
Er kann nicht in die Schweiz zurückkehren, seine Konten sind gesperrt.
Die Sanktionierung erfolgt aus dem rechtsfreien Raum der EU, ohne gerichtliches Verfahren, ohne Anklage, ohne Anhörung des Betroffenen. Wer ihn mit finanziellen Mitteln unterstützt macht sich strafbar, obwohl der Sanktionierte keine Straftat begangen hat. Er kann sich auch nicht an den Europäischen Gerichtshof wenden, weil kein Urteil vorliegt.
Ein Akt reiner Willkür und Verstoß gegen die Menschenrechte wie in einem totalitären Regime.
Der in Brüssel lebende Schweizer Jacques Baud wurde mit Sanktionen belegt.
Er kann nicht in die Schweiz zurückkehren, seine Konten sind gesperrt.
Die Sanktionierung erfolgt aus dem rechtsfreien Raum der EU, ohne gerichtliches Verfahren, ohne Anklage, ohne Anhörung des Betroffenen. Wer ihn mit finanziellen Mitteln unterstützt macht sich strafbar, obwohl der Sanktionierte keine Straftat begangen hat. Er kann sich auch nicht an den Europäischen Gerichtshof wenden, weil kein Urteil vorliegt.
Ein Akt reiner Willkür und Verstoß gegen die Menschenrechte wie in einem totalitären Regime.