Schon als Oppositionsführer hat sich Friedrich Merz gewehrt, wenn er mit angeblich beleidigenden Ausdrücken beschimpft wurde und Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt.
Dass er als Kanzler rigoros gegen Schmähungen vorgehen würde, war also nicht überraschend.
Das ist sein verbrieftes Recht.
Nicht zu rechtfertigen aber ist das Geheimnis, das das Kanzleramt daraus macht.
Damit ist nun Schluss.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Merz Recherchen über die bislang rund 300 Strafverfahren ermöglichen muss, die wegen Beleidigung des Regierungschefs geführt werden.
Keine Extra-Wurst für Kanzler!
Schon als Oppositionsführer hat sich Friedrich Merz gewehrt, wenn er mit angeblich beleidigenden Ausdrücken beschimpft wurde und Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt.
Dass er als Kanzler rigoros gegen Schmähungen vorgehen würde, war also nicht überraschend.
Das ist sein verbrieftes Recht.
Nicht zu rechtfertigen aber ist das Geheimnis, das das Kanzleramt daraus macht.
Damit ist nun Schluss.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Merz Recherchen über die bislang rund 300 Strafverfahren ermöglichen muss, die wegen Beleidigung des Regierungschefs geführt werden.
Keine Extra-Wurst für Kanzler!
Gut so...
...berichtete kürzlich meine Tageszeitung ( noz)