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Prügel für Frauen?

Von Feierabend-Mitglied heute, 13:59 – geändert heute, 14:00

1. Länder, in denen Züchtigung gesetzlich erlaubt ist (De jure straffrei)
In diesen Staaten verweisen die jeweiligen Strafgesetzbücher (Penal Codes) oder staatlich verordneten Regelungen ausdrücklich darauf, dass Handlungen zur Züchtigung oder Disziplinierung der Ehefrau keine Straftat darstellen.

Irak: Laut Paragraph 41 Absatz 1 des irakischen Strafgesetzbuches gilt die Bestrafung der Ehefrau durch den Ehemann als Ausübung eines gesetzlichen Rechts, solange sie sich im Rahmen des Gewohnheitsrechts bewegt.


Nigeria: Im Norden des Landes gilt der Penal Code (Paragraph 55), welcher dem Ehemann das Schlagen der Frau zu Korrekturzwecken ausdrücklich erlaubt, solange keine schweren körperlichen Schäden (wie Knochenbrüche) verursacht werden.


Afghanistan: Unter dem aktuellen Taliban-Regime existiert ein neues Strafreglement, welches die körperliche Disziplinierung von Ehefrauen durch den Mann de jure schützt und staatlich legitimiert.

2. Länder, in denen Gewalt gegen Frauen geduldet wird (De facto straffrei)
In diesen Ländern gibt es entweder keine spezifischen Gesetze gegen häusliche Gewalt oder die bestehenden Gesetze wurden so abgeschwächt, dass leichtere Übergriffe strafrechtlich nicht verfolgt und somit gesellschaftlich sowie institutionell geduldet werden:

Russland:
Häusliche Gewalt
wurde teil-entkriminalisiert.
Erstmalige Übergriffe in der Ehe,
die keine bleibenden schweren körperlichen Schäden
(wie schwere Verletzungen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern) hinterlassen,
gelten
nicht mehr
als Straftat,
sondern als Ordnungswidrigkeit und werden lediglich mit einem Bußgeld geahndet.


Iran: Das Prinzip des absoluten Gehorsams (Tamkin) ist rechtlich verankert. Verweigert die Frau diesen, hat der Ehemann das Recht auf Zurechtweisung. Spezifische Schutzgesetze, die körperliche Gewalt in der Ehe unter Strafe stellen, fehlen.


Jemen, Syrien & Katar: Laut der Datenbank von UN Women und der Weltbank fehlen in diesen Staaten spezifische strafrechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Übergriffe innerhalb der Familie werden von Polizei und Justiz als interne Privatangelegenheit eingestuft.


Haiti: Es existiert kein dezidiertes Gesetz zur Kriminalisierung von Gewalt innerhalb der Ehe. Gewalt zur vermeintlichen Disziplinierung wird im Alltag gesellschaftlich toleriert und polizeilich ignoriert.


Kambodscha: Obwohl formale Absichten vorliegen, blockieren traditionelle Verhaltensschriften (Chhbap Srey), die den unbedingten Gehorsam der Frau fordern, die Strafverfolgung. Die Justiz greift bei Gewaltakten in der Ehe im Regelfall nicht ein.

Stimmt. Frauen und Kinderrechte sind nicht notwendig.


Es soll Männer und Frauen geben,
die sogar fürs geschlagen werden bezahlen.

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