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Rentegesetze 2025

Von Feierabend-Mitglied Mittwoch 06.08.2025, 10:46 – geändert Mittwoch 06.08.2025, 11:15

Für die Rente in Deutschland treten ab 2025 mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Die wichtigsten geplanten und bereits beschlossenen Änderungen sind:

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt weiterhin stabil bei 18,6 Prozent.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin schrittweise auf 67 Jahre an.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung werden 2025 erhöht: Für volle Erwerbsminderung auf rund 19.661 Euro, für teilweise Erwerbsminderung auf rund 39.322 Euro jährlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich 8.050 Euro.

Wer ab 2025 neu in Rente geht, muss einen höheren Anteil der Rente versteuern: Der steuerpflichtige Anteil steigt von 83 auf 83,5 Prozent.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird von 1,7% auf 2,5% erhöht, und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte, ist aber noch nicht final beschlossen und benötigt die Zustimmung des Bundesrates.

Die Renten werden ab Juli 2025 in ganz Deutschland voraussichtlich um 3,74 Prozent erhöht.

Ab 2025 gilt endgültig ein einheitliches Rentenrecht für Ost- und Westdeutschland; das heißt, die unterschiedlichen Rentenwerte werden vollständig angeglichen.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Die sogenannte Zurechnungszeit wird weiter dem regulären Rentenalter angepasst, was die Rentenhöhe positiv beeinflusst.

Grundfreibetrag für Einkommenssteuer steigt auf 12.096 Euro für Alleinstehende.

Darüber hinaus sind weitergehende Reformschritte im Gespräch, etwa im Rahmen eines sogenannten Rentenpaket II. Hierzu gibt es politische Diskussionen, z.B. zur Aufnahme neuer Versichertengruppen (Selbstständige, Beamte), zur Reform der Riester-Rente sowie zur möglichen Einführung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge (“Frühstartrente” für Kinder/Jugendliche). Zudem wird über Maßnahmen zur langfristigen Finanzierung der Rente beraten; dazu zählen eine mögliche Erhöhung des Beitragssatzes bis 2035, eine Verlängerung der Beitragsgarantien, oder Zusatzabgaben für besonders starke Rentnerjahrgänge (“Boomer-Soli”).

Die wesentlichen Änderungen ab 2025 sind also vor allem Beitragserhöhungen,
Steueranpassungen,
einheitliches Rentenrecht,
bessere Absicherung bei Erwerbsminderung
und die Rentenerhöhung im Sommer 2025.
Viele weitergehende Änderungen,
etwa aus dem Rentenpaket II,
befinden sich aber noch in der politischen Diskussion
und sind noch nicht final beschlossen.




www.bundestag.de/ ... /Stellungnahme-Bundesrechnungshof.pdf

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