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Rolle rückwärts

Von Harvey11 vorgestern, 11:37 – geändert vorgestern, 12:58

Die im September 2025 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat nach vier Monaten ihren Abschlussbericht vorgelegt, der sich auf vier Handlungsfelder konzentriert: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen, die Stärkung von Erwerbsanreizen (»Anpassung der Transferentzugsraten«), die Rechtsvereinfachung sowie eine Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dazu gibt man 26 sehr technokratisch wirkende Empfehlungen ab, die »von systemändernden Reformen wesentlicher Sozialleistungsbereiche über die Neubestimmung des Verhältnisses einzelner Leistungen zueinander bis hin zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen und einer konsequenten Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsprozesse« reichen.

Angestrebt werden laut dem KSR-Bericht die materiell-rechtliche Einheitlichkeit und mehr Transparenz des Sozialsystems. Zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), der Kinderzuschlag und das Wohngeld sollen in einem einheitlichen Leistungssystem aufgehen, das man durch Digitalisierung und Pauschalierung kostengünstiger zu machen hofft.

Wenn von der Bundesregierung eingesetzte Kommissionen den Bismarckschen Sozialstaat modernisieren wollen, ist Skepsis geboten. In der Umsetzung entsprechender Reformen bleiben hehre Versprechen wie »Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen« nämlich oft auf der Strecke. Beispielsweise wurde die Empfehlung der Hartz-Kommission, sich am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert. Dasselbe gilt für andere KSR-Vorschläge, etwa die Umwandlung der Belegvorhaltepflicht in eine Belegvorlagepflicht oder die Erweiterung bzw. Erhöhung von Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen. Schließlich geht es auch diesmal um Einsparungen, was mit der »besonders angespannten Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen« begründet wird.

Kostenintensiv, bürokratisch und komplex ist der Sozialstaat, weil er Einzelfallgerechtigkeit anstrebt. Was in der Berichtslyrik als »digitaler Neustart« des Sozialstaates unter Einbeziehung von KI erscheint, kann leicht zur Rolle rückwärts in seiner historischen Entwicklung werden. Durch eine gerade für Bedürftige nicht unbedingt günstige Digitalisierung der Verfahren, eine Standardisierung der Prüfung von Leistungsansprüchen sowie die Zusammenfassung und Pauschalierung bestimmter Leistungen entsteht nicht automatisch sozialer Fortschritt.


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Früher wurde dem Volk Reformen als etwas ganz tolles für sie verkauft.
War es ja auf den ersten Blick ja auch oft. Den Haken hat man erst später erkannt.
Heute löst schon die Ankündigung einer Reform ein Gruseln aus.
Es wird auch nicht mehr versucht der Sache einen positiven Anstrich zu verpassen.
Da suchen die "Fachleute für lebenserschwerende Maßnahmen" mit Akribie, wem sie noch etwas wegnehmen können. Dabei steigen sie auf keine Leiter, denn sie könnten ja tief fallen. Nein, sie suchen unten. Dort, wo man selten hinsieht, weil da Licht und Sonne selten hinkommen. Dort werden sie fündig.
Warum machen die das? Das neue neoliberale Totschlagwort heißt Wettbewerbsfähigkeit.
Wir stehen im Wettbewerb mit Ländern, in denen es den Menschen noch schlechter geht als hier und darum muss sich hier was ändern. An denen müssen wir uns orientieren, das sind unsere Vorbilder.
Dafür haben wir den Kapitalismus, dürfen reisen wohin wir wollen und haben jeden Tag rund um die Uhr Westfernsehen.
Ist das nicht schön?

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