Die Zeitung „Junge Welt“ muss nach einem Urteil eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen. Die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch“ für die Ausrichtung des Blattes sei zutreffend, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Anlass, dem Bundesinnenministerium eine weitere Verbreitung der Berichte zu untersagen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters.
Zwischen den Redakteuren und Autoren der „Jungen Welt“ und der als linksextrem geltenden Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gebe es sehr viele Bezüge, hieß es vom Gericht. Zudem bekenne sich die „Junge Welt“ nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Früheren RAF-Terroristen biete das Blatt immer wieder eine Plattform.
Die Zeitung „Junge Welt“ muss nach einem Urteil eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen. Die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch“ für die Ausrichtung des Blattes sei zutreffend, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Anlass, dem Bundesinnenministerium eine weitere Verbreitung der Berichte zu untersagen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters.
Zwischen den Redakteuren und Autoren der „Jungen Welt“ und der als linksextrem geltenden Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gebe es sehr viele Bezüge, hieß es vom Gericht. Zudem bekenne sich die „Junge Welt“ nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Früheren RAF-Terroristen biete das Blatt immer wieder eine Plattform.