»Das heutige Gerichtsurteil kommt vom Landgericht Hamburg. Geklagt hatten zwei Teilnehmer am Potsdam-Treffen. Der eine war Gernot Mörig, der rechtsextreme frühere Zahnarzt aus Düsseldorf, der das Treffen organisiert hatte. Der andere war Ulrich Vosgerau, ein Rechtsanwalt, der die AfD schon häufiger vor Gericht vertrat und der in Potsdam einen Redebeitrag hielt.
Was sie erreichen wollten:
Die beiden wollten drei Formulierungen aus dem vor knapp zwei Jahren erschienenen Text „herausklagen“ – also dafür sorgen, dass wir den Text an diesen Stellen hätten umformulieren müssen.
Der wichtigste dieser Punkte ist, dass wir am Ende des Textes zusammengefasst und eingeordnet haben, was in Potsdam besprochen wurde: dass es auch um einen „Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern“ ging...........«
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Damit gehen ja große Teile der AfD ganz offen um.
Nur so deutlich wollen sie es nun doch nicht sagen.
Darum gleich das Trommelfeuer dagegen und natürlich eine Klage.
»Von Beginn an hatte insbesondere der Potsdam-Teilnehmer Ulrich Vosgerau gemeinsam mit der Kölner Kanzlei Höcker (die häufiger für die AfD arbeitet) immer wieder versucht, unsere Recherche in Zweifel zu ziehen. Begleitet wurde dies durch eine gut geölte PR-Kampagne: In Sozialen Netzwerken versuchten sie immer wieder, die öffentliche Meinung gegen uns und andere Medien zu drehen.«
Das Gericht hat entschieden: CORRECTIV hat Recht, der Text kann bleiben, wie er ist.
»Das heutige Gerichtsurteil kommt vom Landgericht Hamburg. Geklagt hatten zwei Teilnehmer am Potsdam-Treffen. Der eine war Gernot Mörig, der rechtsextreme frühere Zahnarzt aus Düsseldorf, der das Treffen organisiert hatte. Der andere war Ulrich Vosgerau, ein Rechtsanwalt, der die AfD schon häufiger vor Gericht vertrat und der in Potsdam einen Redebeitrag hielt.
Was sie erreichen wollten:
Die beiden wollten drei Formulierungen aus dem vor knapp zwei Jahren erschienenen Text „herausklagen“ – also dafür sorgen, dass wir den Text an diesen Stellen hätten umformulieren müssen.
Der wichtigste dieser Punkte ist, dass wir am Ende des Textes zusammengefasst und eingeordnet haben, was in Potsdam besprochen wurde: dass es auch um einen „Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern“ ging...........«
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Damit gehen ja große Teile der AfD ganz offen um.
Nur so deutlich wollen sie es nun doch nicht sagen.
Darum gleich das Trommelfeuer dagegen und natürlich eine Klage.
»Von Beginn an hatte insbesondere der Potsdam-Teilnehmer Ulrich Vosgerau gemeinsam mit der Kölner Kanzlei Höcker (die häufiger für die AfD arbeitet) immer wieder versucht, unsere Recherche in Zweifel zu ziehen. Begleitet wurde dies durch eine gut geölte PR-Kampagne: In Sozialen Netzwerken versuchten sie immer wieder, die öffentliche Meinung gegen uns und andere Medien zu drehen.«
Das Gericht hat entschieden: CORRECTIV hat Recht, der Text kann bleiben, wie er ist.