Von Feierabend-Mitglied
Mittwoch 20.05.2026, 22:34 – geändert Mittwoch 20.05.2026, 23:37
Und was die Konsequenzen sind.
* Wirtschaftskollaps:
Millionen gut ausgebildete Frauen fehlen dem Arbeitsmarkt.
Systemrelevante Branchen wie Pflege,
Medizin und Schulen brechen sofort zusammen.
* Finanzkrise der Sozialkassen:
Milliardenverluste bei der Einkommensteuer und den Rentenbeiträgen führen zu massiven Rentenkürzungen und steigenden Abgaben für alle.
* Sackgasse Altersarmut:
Ohne eigene Erwerbsarbeit erwerben Frauen keine Rentenansprüche.
Bei Scheidung oder Tod des Partners droht der direkte soziale Abstieg.
* Wohlstandsverlust statt Familienidyll:
Da ein einziges Gehalt heute selten für eine mehrköpfige Familie reicht,
sinkt der Lebensstandard der Haushalte drastisch.
* Verlust der Wettbewerbsfähigkeit:
Die deutsche Wirtschaft verliert international den Anschluss,
da der Fachkräftemangel nicht mehr auszugleichen ist.
undsoweiter
Fazit
Verstehe Wählerinnen nicht,
die sich selbst ihrer Rechte berauben wollen.
Eure Großmütter sind für diese Rechte noch ins Gefängnis gekommen
und ihr werft sie einfach weg!
Wer Lust hat, schaue sich einmal den Zusammenhang
mit dem Wohlstand eines Landes und den Frauenrechten an.
wirdbestimmtnichtschaden
Habe mir gedacht: darauf sind nicht von allein gekommen. Und
Es stimmt.
War alles schon mal da.
„Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der weiblichen Beamten und Nachwuchsbeamten“. Es wurde im Rahmen der sogenannten „Doppelverdiener-Kampagne“ beschlossen.
Hier sind die historischen Details zu diesem Gesetz und seiner Entstehung:
Das Datum: Es trat am 30. Mai 1932 – also noch kurz vor der eigentlichen Machtübernahme der Nationalsozialisten am Ende der Weimarer Republik – in Kraft.
Der Inhalt: Das Gesetz legte fest, dass verheiratete weibliche Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden konnten, wenn ihre wirtschaftliche Versorgung durch das Einkommen des Ehemannes dauerhaft gesichert schien.
Die Verschärfung im 3. Reich: Die Nationalsozialisten übernahmen dieses Gesetz im Jahr 1933 nahtlos, weiteten es massiv aus und nutzten es ideologisch, um Frauen gezielt aus dem Berufsleben zu drängen und Platz für männliche Arbeitslose zu schaffen.
Ergänzende Maßnahme: Das Ehestandsdarlehen
Flankiert wurde diese Kampagne ab Juni 1933 durch das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“.
Darin wurde das sogenannte Ehestandsdarlehen verankert: Frisch vermählte Paare erhielten einen staatlichen Kredit in Form von Warengutscheinen für den Haushalt.
Diesen gab es jedoch nur unter der strikten Bedingung,
dass die Ehefrau ihren Arbeitsplatz aufgab und zugunsten eines Mannes räumte.
Und was die Konsequenzen sind.
* Wirtschaftskollaps:
Millionen gut ausgebildete Frauen fehlen dem Arbeitsmarkt.
Systemrelevante Branchen wie Pflege,
Medizin und Schulen brechen sofort zusammen.
* Finanzkrise der Sozialkassen:
Milliardenverluste bei der Einkommensteuer und den Rentenbeiträgen führen zu massiven Rentenkürzungen und steigenden Abgaben für alle.
* Sackgasse Altersarmut:
Ohne eigene Erwerbsarbeit erwerben Frauen keine Rentenansprüche.
Bei Scheidung oder Tod des Partners droht der direkte soziale Abstieg.
* Wohlstandsverlust statt Familienidyll:
Da ein einziges Gehalt heute selten für eine mehrköpfige Familie reicht,
sinkt der Lebensstandard der Haushalte drastisch.
* Verlust der Wettbewerbsfähigkeit:
Die deutsche Wirtschaft verliert international den Anschluss,
da der Fachkräftemangel nicht mehr auszugleichen ist.
undsoweiter
Fazit
Verstehe Wählerinnen nicht,
die sich selbst ihrer Rechte berauben wollen.
Eure Großmütter sind für diese Rechte noch ins Gefängnis gekommen
und ihr werft sie einfach weg!
Wer Lust hat, schaue sich einmal den Zusammenhang
mit dem Wohlstand eines Landes und den Frauenrechten an.
wirdbestimmtnichtschaden
Habe mir gedacht: darauf sind nicht von allein gekommen. Und
Es stimmt.
War alles schon mal da.
„Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der weiblichen Beamten und Nachwuchsbeamten“. Es wurde im Rahmen der sogenannten „Doppelverdiener-Kampagne“ beschlossen.
Hier sind die historischen Details zu diesem Gesetz und seiner Entstehung:
Das Datum: Es trat am 30. Mai 1932 – also noch kurz vor der eigentlichen Machtübernahme der Nationalsozialisten am Ende der Weimarer Republik – in Kraft.
Der Inhalt: Das Gesetz legte fest, dass verheiratete weibliche Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden konnten, wenn ihre wirtschaftliche Versorgung durch das Einkommen des Ehemannes dauerhaft gesichert schien.
Die Verschärfung im 3. Reich: Die Nationalsozialisten übernahmen dieses Gesetz im Jahr 1933 nahtlos, weiteten es massiv aus und nutzten es ideologisch, um Frauen gezielt aus dem Berufsleben zu drängen und Platz für männliche Arbeitslose zu schaffen.
Ergänzende Maßnahme: Das Ehestandsdarlehen
Flankiert wurde diese Kampagne ab Juni 1933 durch das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“.
Darin wurde das sogenannte Ehestandsdarlehen verankert: Frisch vermählte Paare erhielten einen staatlichen Kredit in Form von Warengutscheinen für den Haushalt.
Diesen gab es jedoch nur unter der strikten Bedingung,
dass die Ehefrau ihren Arbeitsplatz aufgab und zugunsten eines Mannes räumte.