GFF Gutachten zur Verfassungswidrigkeit AfD
Von
Heideelke
Freitag 26.06.2026, 00:55 – geändert Freitag 26.06.2026, 01:00
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Ein neues AfD-Gutachten - und was daraus folgt
Stand: 25.06.2026 • 19:24 Uhr
Die Bemühungen, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen, sind weitgehend zum Erliegen gekommen. Ein Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit der Bundespartei feststellt, entfacht die Debatte nun neu.
Torben Lehning
Eine Analyse von Torben Lehning, ARD Berlin
Die AfD missachte das Demokratieprinzip und die Menschenwürde und beeinträchtige damit die freiheitlich demokratische Grundordnung - zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der zivilgesellschaftlichen Organisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF).Acht Experten für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse haben 13 Monate lang gearbeitet und öffentlich zugängliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen, und Social-Media-Posts der AfD ausgewertet. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Partei verfassungswidrig agiert. Projektleiter Bijan Moini erklärt, ein "AfD-Verbotsantrag hätte nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg".
Das politische Konzept der AfD
Für die Wissenschaftler steht fest, dass sich die radikalen Kräfte in der AfD durchgesetzt haben. Die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Politiker würden das belegen. Dazu gehöre unter anderem, dass die AfD Ausländer und Menschen mit Migrationsgeschichte abwerte und somit in Menschen erster und zweiter Klasse einteile. Die Wissenschaftler nennen das einen "ethnisch-kulturellen Volksbegriff." Ihr politisches Konzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte, von MuslimInnen, von Schutzsuchenden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen wie Transpersonen gerichtet und etabliere dadurch verschiedene Klassen von Menschen", sagt Moini.
Was ist die "Gesellschaft für Freiheitsrechte"?
Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz und die Stärkung der Grund- und Menschenrechte einsetzt. Sie nutzt strategische Klagen, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Analysen, um auf gesellschaftspolitische Missstände aufmerksam zu machen. Erklärtes Ziel der GFF ist es, Freiheit und Demokratie vor Einschränkungen zu schützen und Bürgerrechte gegenüber dem Staat zu verteidigen. Das Gutachten zur AfD wurde laut GFF mit Spenden finanziert.
Verstöße gegen das Demokratieprinzip
Weiterhin falle die AfD immer wieder dadurch auf, dass sie Politikern anderer Parteien drohe, sie aufgrund ihrer Politik strafrechtlich verfolgen zu wollen. Die GFF listet 220 Einzelbelege auf. Unter anderem ein Zitat aus einer Rede des stellvertretenden Bundessprechers der AfD, Stephan Brandner, von 2017. Er forderte auf einer Wahlveranstaltung in Jena, den Wahlzettel "zum Haftbefehl gegen die Fuchtel aus dem Kanzleramt" zu machen (gemeint war Bundeskanzlerin Merkel). Als weiteres Beispiel nennen die Gutachter den AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer, der 2025 forderte, die Hälfte der Regierungsmitglieder, die während der Coronazeit amtierten, müssten mit Handschellen abgeführt werden. Die Gutachter argumentieren: Auch das sei ein klar verfassungswidriges Verhalten, welches gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip verstoße, weil es die politische Konkurrenz einschüchtere und unterdrücke. "Das so erschaffene Feindbild rechtfertigt es, politische Gegner aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen", so Moini.
Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz
Kritik üben die Gutachter am Bundesamt für Verfassungsschutz, welches in seinem Gutachten eine "Verächtlichmachung des Parlamentarismus" durch die AfD festgestellt hat. Zwar vergleiche die AfD die deutsche Demokratie mit diktatorischen Regimen und diffamiere staatliche Institutionen, so die Autoren, eine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie könne der AfD aber nicht nachgewiesen werden.
Einstufung der Bundespartei
Die AfD-Bundespartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem klagt die AfD. Im Eilverfahren hat die Partei recht bekommen. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Fünf AfD-Landesverbände (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen) sind als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ein Parteiverbotsverfahren kann in Deutschland nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung eingeleitet werden. Bundestag und Bundesrat könnten einen Antrag für ein Verbotsverfahren mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Staatsorgane können so das Bundesverfassungsgericht bitten zu überprüfen, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Wenn eine Partei als verfassungswidrig eingestuft - und verboten wird, wird unter anderem ihr Vermögen beschlagnahmt, Abgeordnete verlieren ihre Mandate. Ersatzorganisationen dürfen nicht gegründet werden.
Schild mit der Forderung nach einem AfD-Verbot
Hohe Hürden für ein Parteiverbotsverfahren
Das Verbot einer politischen Partei hat hohe Hürden, das Verfahren kann dauern.
AfD-Verbot ohne Mehrheit
Die Grünen-Fraktionsspitze fordert heute die Fraktionsspitzen der anderen Parteien dazu auf, sich zum Rechtsgutachten der (GFF) zu verhalten. Abgeordnete von Linken und Grünen trommeln schon lange für ein Verbot der AfD. Der Bundestag, so die Forderung, müsse Informationen sammeln und prüfen, ob das Parlament einen Verbotsantrag gegen die Partei beim Bundesverfassungsgericht einreichen solle. Die SPD hat sogar einen Parteitagsbeschluss, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit der AfD fordert. Das war vor einem Jahr. Passiert ist seitdem nicht viel. Wohl auch, weil die SPD offenbar versucht, ihren Koalitionspartner nicht zu verprellen. Ohne Union keine Mehrheit. Die Union sieht ein AfD-Verbotsverfahren äußerst kritisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte 2025, die vom Bundesverfassungsschutz über die AfD gesammelten Erkenntnisse reichten nicht für ein Verbotsverfahren aus. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Partei erklären stattdessen, die AfD politisch stellen zu wollen. Was genau die Union damit meint, bleibt oft unklar. Klar ist: Ohne Union gibt es auch keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren.
Jetzt geht es darum, den Abgeordneten in Deinem Wahlkreis mit wenigen Klicks eine E-Mail zu schicken. Das habe ich gerade gemacht. Es dauert zwei Minuten.
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