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Beethoven an Gräfin Josefine Brunsvik

Von Feierabend-Mitglied Mittwoch 27.11.2024, 10:15 – geändert Mittwoch 27.11.2024, 10:18

Liebe, geliebte, einzige J.!
....... – auch wieder nur einige Zeilen von Ihnen machen mir große Freude – Wie oft habe ich, geliebte J., mit mir selbst gekämpft, um das Verbot, welches ich mir auferlegte, nicht zu überschreiten - aber es ist vergebens, tausend Stimmen flüstern mir immer zu, daß Sie meine einzige Freundin, meine einzige Geliebte sind. Ich vermag es nicht mehr zu halten, was ich mir selbst auferlegt, o liebe J., lassen sie uns unbekümmert auf jenem Wege wandeln, worauf wir so oft glücklich waren. Morgen oder übermorgen sehe ich Sie, möge der Himmel mir eine ungestörte Stunde bescheren, wo ich mit Ihnen bin, um die lang‘ entbehrte Unterredung zu haben, wo einmal wieder mein Herz und meine Seele Ihnen wieder begegnen kann. 
(…) wo ich vor einigen Tagen wieder zurückgekommen, kaum war ich wieder in Wien angelangt, so war ich 2 mal bei Ihnen – konnte aber nicht so glücklich sein, Sie zu sehen. Es tat mir wehe – und ich vermutete, daß Ihre Gesinnung sich vielleicht geändert (…) meine Gesundheit wird täglich besser, und so hoffe ich, bald wieder mehr für meine Freunde leben zu können – vergeßen sie mich nicht – verdammen Sie nicht Ihren Ihnen ewig treu ergebnen Beethowen.


(aus Dreizehn unbekannte Briefe von Beethoven, hg. von Joseph Schmidt-Görg, Beethoven-Haus Bonn 1957)

Man hat lange Zeit gerätselt wer die geheimnisvolle Frau ist an die Beethoven seinen Brief „An die unsterbliche Geliebte“ verfaßt hat. Durch den aufgetauchten unbekannten Briefwechsel ist unschwer zu erkennen dass es Gräfin Josephine Brunsvik gewesen sein musste. Beethoven hat viele Briefe an seine Verehrerinnen geschrieben, aber keine hat er derart intim angesprochen und Geliebte genannt wie diese Gräfin.
Das Verbot, durch das Beethoven sehr litt und es nicht einhalten konnte war, dass er Abstand von Josephine gewinnen wollte. Sie konnte ihrem Herzen nicht nachgeben, denn im Fall einer Verbindung mit Beethoven hätte sie ihr Vermögen und das Erziehungsrecht ihrer Kinder verloren. Damals war es undenkbar dass ein Bürgerlicher eine Adelige heiratet.

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