Geweihte Erde
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Nicht in geweihter Erde begraben zu sein galt im christlichen Mittelalter und in der frühen Neuzeit als schwere Strafe: Man glaubte, dass damit das Seelenheil des Verstorbenen gefährdet sei, weil nur eine Bestattung in geweihter Erde als Voraussetzung für Erlösung und die Teilhabe am ewigen Leben bei Gott gesehen wurde.
Wer von der Kirche ausgeschlossen war oder als besonderer Sünder galt (z.B. Selbstmörder, Exkommunizierte, Homosexuelle, Ungetaufte), wurde bewusst außerhalb des geweihten Friedhofs beerdigt – oft an sogenannten „unehrlichen“ Orten, zum Beispiel am Rande eines Feldes
.
Hintergrund:
Die Kirche lehrte, dass die „Niederlage der Toten in geweihter Erde dem Seelenheil dienen“ sollte
. Die geweihte Erde stand symbolisch für Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft und die Hoffnung auf göttliche Gnade.
Entzug der Fürbitte: Wer nicht auf geweihtem Grund lag, sollte auch keine Fürbitten, Seelenmessen oder Gedenkgebete seiner Angehörigen erhalten
. Diese Rituale wurden damals als entscheidend gesehen, um die Verstorbenen im Jenseits zu unterstützen.
Beispiel Selbstmord: Selbstmörder galten aus kirchlicher Sicht als „schwere Sünder“, die ihr von Gott geschenktes Leben eigenhändig beendet hatten, und wurden daher von der Bestattung in geweihter Erde ausgeschlossen
.
Historische Entwicklung:
Im Lauf der Reformation und der Aufklärung entstand allmählich die Überzeugung, dass der Ort der Bestattung nicht über das Schicksal der Seele entscheidet. Martin Luther etwa betonte, das Heil des Menschen beruhe allein auf Gottes Gnade, nicht auf äußeren Riten oder dem Ort der Bestattung
.
Zusammenfassend:
Das Nicht-Begrabenwerden in geweihter Erde galt früher als Ausdruck endgültiger Ausgrenzung aus der christlichen Gemeinschaft und galt als Gefahr für das ewige Seelenheil. Heute wird diese Vorstellung, zumindest in der evangelischen Theologie, nicht mehr geteilt