"Die Fledermaus"
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Feierabend-Mitglied
Samstag 19.08.2023, 09:13
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Eine Freundin von mir war mit ihrer 84jährigen Mutter vor Wochen in der komischen Oper Berlin, um sich " die Fledermaus" anzusehen. Eine Karte kostete 120.-€, geboten wurde ein stimmungsvoller Abend und ein kaltes Büfett. Am nächsten Tag rief sie mich an, war enttäuscht, auch empört über diese Aufführung und schrieb einen Beschwerdebrief, wochenlang kam keine Reaktion.Schließlich telefonierten wir erneut und sie bat mich, ein Beschwerdegedicht dorthin zu schicken, weil ich mit solchen Schreiben schon oft Erfolg hatte. Ich machte mir einige Notizen und schrieb:
Sehr geehrte Herren und Damen,
ich möchte Sie auf diesem Wege ermahnen
Beschwerden nicht einfach zu ignorieren.
sondern mindestens schriftlich zu reagieren.
Ich nehme Bezug auf mein erstes Schreiben (Kopie anbei),
auf dass Sie für mich verständnislos schweigen.
Muss ich erst dichten, damit Sie es lesen,
das Ereignis ist schon vor Wochen gewesen.
Ich besuchte mit Mutter "die Fledermaus".
erwartete Hör-und Augenschmaus.
Für 120.-€ die Karte,
wohl klar, dass ich dafür etwas erwarte..
Das Bühnenbild war von Armut geprägt,
es hat weder Herz noch Sinne bewegt.
Für Ballszenen ließ man den Kronleuchter runter,
das machte das Bild nicht festlicher, bunter.
Das kalte Büfett, so hat man's genannt,
es wurde höchstens als Imbiss erkannt.
Für diese Preis Kräcker und Minibrotscheiben,
es ist echt zu peinlich, um's zu beschreiben.
Es war eine Blamage für Ihr Haus,
wir gingen mit Ärger und Hunger hinaus-
Haben Sie sich etwas dabei gedacht
oder hat das der Rotstift alleine vollbracht?
Das Publikum so abzuzocken,
das haut mich ehrlich von den Socken.
Wenn die finanziellen Mittel nicht reichen
darf man es nicht auf diese Weise erschleichen.
Anteilige Erstattung zeigt guten Willen
und würde den Ärger ein wenig stillen.
Ich habe 240.-€ gelöhnt
und fühle mich bis heute von Ihnen verhöhnt.
Kommt keine Reaktion bleibt mir nur ein Wort,
nie wieder betrete ich diesen Ort.
Mit freundlichen Grüßen. D.H.
Nach einer Woche kam ein freundliches Entschuldigungsschreiben mit dem Vermerk, dass man mit dem Catering auch nicht zufrieden war. und ein Gutschein für 2 Karten für eine Vorstellung der freien Wahl zur Wiedergutmachung.