Jetzt wird's gefährlich-Kolumne Jan Fleischhauer
Von ehemaliges Mitglied 01.09.2024, 09:31
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Wie will man verhindern, dass die AfD Zeitschriften verbietet, sobald sie den ersten Innenminister stellt? Ausgerechnet die SPD hat vorgemacht, wie es geht, und damit für alle Nachahmer einen Präzedenzfall geschaffen.
Manchmal ist es eine empfehlenswerte Übung, sich die Tragweite einer Entscheidung vor Augen zu führen, indem man sie mit verkehrten Rollen noch einmal durchspielt. Wir neigen dazu, unsere Maßstäbe davon abhängig zu machen, ob uns das Ergebnis gefällt. Dann sagen wir: Es hat ja die Richtigen getroffen.
Nehmen wir an, die neue Innenministerin von der AfD hätte sich vor die Kameras gestellt und mit triumphierendem Lächeln erklärt: „Ich habe heute die linksradikale Berliner Tageszeitung ‚taz‘ verboten.“ Die „taz“ sei eine Brutstätte gefährlichen Gedankengutes. Auf ihren Seiten würden Polizisten zu Müll erklärt. Die Redakteure zeigten Verständnis für linksautonome, anarchistische und andere staatszersetzende Positionen. Deutschland würde regelmäßig von Autoren als Ort beschrieben, den man abschaffen müsse.
Wie wohl in dem Fall die Reaktionen ausfallen würden? Ich bin sicher, Mediendeutschland stünde Kopf. Es wäre von einem Anschlag auf die Pressefreiheit die Rede, der an finsterste Zeiten erinnere. Überall fänden sich flammende Leitartikel, die Solidarität mit den bedrängten Kollegen forderten – auch in Medien, die keinerlei Sympathie für das politische Programm der „taz“ hegen.
Vor anderthalb Wochen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Schlag gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Compact“ ausgeholt. Sie hat die Redaktionsräume von einer Hundertschaft Polizei durchsuchen lassen. Der Chefredakteur wurde in aller Herrgottsfrühe aus dem Bett geklingelt und im Bademantel den Kamerateams vorgeführt, die am Gartenzaun warteten. Anschließend ließ die Ministerin die Konten beschlagnahmen und alles, was nicht niet- und nagelfest war, abtransportieren – Computer, Schreibtische, sogar Bürostühle.
Genau genommen hatte die Innenministerin gar nicht das Recht dazu. Presserecht ist Ländersache. Presseerzeugnisse unterliegen außerdem einem besonderen Schutz, das gilt auch für Zeitschriften, die wie „Compact“ anti-semitische Verschwörungstheorien verbreiten. Die Obrigkeit kann gegen einzelne Ausgaben vorgehen, indem sie die Auslieferung stoppt oder die Schwärzung bestimmter Passagen verlangt. Das Verbot eines Presseorgans ist im Presserecht nicht vorgesehen.
Aber weil sie nun einmal beweisen wollte, wie knallhart sie sein kann, bediente sich Nancy Faeser eines Tricks: Sie stülpte das Vereinsrecht dem Presserecht über, indem sie offiziell gegen die Gesellschaft hinter der Zeitschrift vor-ging. Wobei, selbst hier musste sie sich die Dinge zurechtbiegen. Hinter „Compact“ steht gar kein Verein, sondern eine GmbH.
Wie heißt es so schön: legal, illegal, scheißegal.
Der alte Sponti-Spruch zieht noch immer, wie man sieht.