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Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft.

Von ehemaliges Mitglied 25.02.2024, 11:37

Unsere bürgerlichen Grundrechte sind in Art. 1 bis 19 an die Spitze des Grundgesetzes gestellt worden. Der hohe Rang, den die Väter und Mütter unserer Verfassung den Grundrechten beimaßen, erklärt sich aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Zeit des nationalsozialistischen Regimes.

Die Weimarer Verfassung enthielt ebenfalls einen Katalog von Grundrechten, doch sie waren nicht einklagbar, und sie konnten durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden. Eine Notverordnung, die Verordnung des Reichspräsidenten "zum Schutz von Volk und Staat", leitete die nationalsozialistische Willkürherrschaft ein, und die Entwürdigung des Menschen begann.

Viele betrachten die Grundrechte als etwas Selbstverständliches, das ihre persönliche Sphäre kaum berührt. Wie die geschichtliche Erfahrung zeigt, sind sie keineswegs selbstverständlich gewährleistet, und sie beeinflussen den Alltag des Einzelnen und das Zusammenleben aller in Staat und Gesellschaft.

Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Zugleich sind sie Grundlage der Wertordnung der Bundesrepublik Deutschland, sie gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Vielleicht wäre es angebracht, dass sich der Eine oder die Andere von uns einmal der Mühe unterzieht und sich in unserem (BG über persönliche Rechte und Pflichten informiert.

www.gesetze-im-internet.de /bgb/

Denn es ist wichtig, dass wir jetzt als Gesellschaft aktiv gegen die Gefahren für die Demokratie vorgehen. Das haben, wie wir wissen, schon viele erkannt. Dafür, dass dieser Gedanke nicht wieder in Vergessenheit gerät, sondern in der Mehrheit unserer Mitbürger, als fester Bestandteil ihrer politischen Überzeugungen erhalten bleibt, sollte sich jeder von uns einsetzen.

Es ist entscheidend, dass wir zusammenarbeiten, um die Demokratie zu schützen und zu stärken.

Gruppenzugehörigkeit und Abgrenzung können dazu führen, dass Menschen sich von anderen distanzieren und fremdenfeindliche Einstellungen entwickeln. Es ist jetzt ebenso wichtig, dass jeder Einzelne die Verantwortung übernimmt, sich für Toleranz, Respekt und Vielfalt einzusetzen. Jeder von uns hat also die Möglichkeit, durch sein Handeln die Demokratiegefährdung einzudämmen.

Wie aber definiert man Fremdenfeindlichkeit, auch Xenophobie genannt, eigentlich?

Als fremdenfeindlich wird eine ablehnende, ausgrenzende und feindliche Einstellung und Haltung gegenüber Personen und Gruppen bezeichnet, die als „fremd“ definiert werden. Mit „fremd“ ist in der Regel eine von der Mehrheit abweichende ethnische Herkunft gemeint.

Fremden- bzw. Ausländerfeindlichkeit gilt in der Sozialforschung als wichtiges Element des Rechtsextremismus, ist aber bis weit in die Mitte der Gesellschaft verbreitet.

Fremdenfeindlichkeit beruht also auf einem Konstrukt. Das „Fremdsein“ ist keine unveränderliche Eigenschaft, sondern eine willkürliche Zuschreibung, die sich meist auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache oder Religion bezieht. Sie ist daher unabhängig von der Staatszugehörigkeit.

Fremdenfeinde schließen auch Menschen gleicher Staatsbürgerschaft aus, wenn sie diese aufgrund bestimmter Merkmale als "fremd" definieren.

Nur ein Blick über den Tellerrand der eigenen Wahrnehmung könnte helfen zu erkennen, dass in den meisten Nationen unserer Welt die Vielfalt unterschiedlicher Kulturen vorherrschend ist, und in diesen Gesellschaften wird dieser Umstand als Bereicherung empfunden …

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