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Wahlbenachrichtigungen

Von KarlKaiser Dienstag 21.01.2025, 13:14

Jeder deutsche Staatsbürger - der das Wahlrecht besietz -
sollte bis zum 3. Februar "spätestens" von seiner Stadt-/Gemeindeverwaltung eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Wer bis dahin keine hat...möge sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen damit er sicher auch wählen kann.
Ab diesen Zeitpunkt kann man dann auch Briefwahl beantragen.
Das steht in der Wahlbenachrichtigung drin.
Man kann dann Briefwahl beantragen ...ohne Einschränkung... und kann dann in Ruhe von zu Hause aus wählen.
Man sollte nur sicher stellen, dass der Wahlbrief auch wieder sicher bei der Gemeinde zurück ist...weil zu spät gekommene Briefe werden nicht mit gezählt.

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