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Altkanzler Büro Reisekosten ?

Von DocMeier Donnerstag 03.03.2022, 17:33



FINDEN WIR DAS RICHTIG?

WIESO BEKOMMT EIN VOR 17 JAHREN AUSGESCHIEDENER ALTKANZLER NOCH PERSONAL UND AUSSTATTUNG FÜR EIN BÜRO AUS STEUERMITTELN GESTELLT?


Feststellung des Bundesrechnungshof

Zusammenfassung
Der Bundesrechnungshof hat Versorgungs- und Ausstattungsleistungen, die ehemalige Bundeskanzler (Bundeskanzler a. D.) aus dem Bundeshaushalt erhalten, geprüft. Das Bundeskanzleramt sieht zu den Feststellungen des Bundesrechnungshofes im Wesentlichen keinen Ergänzungsbedarf.

Der Bundesrechnungshof hat im Kern folgendes festgestellt:

0.1
Der Gesetzgeber hat den Bundeskanzlern a. D. weder Aufgaben noch Kompetenzen übertragen. Das besondere Amtsverhältnis eines Bundeskanzlers endet mit seiner Amtszeit. Dennoch wird davon ausgegangen, dass ein Bundeskanzler a. D. eine „Amtsausstattung“ erhält. (Nummer 1)

0.2
Ursprüngliche Gründe für die Einrichtung von Büros für Bundeskanzler a. D. waren die „Abwicklung fortwirkender Verpflichtungen“, die „Erledigung der mit dem früheren Amt zusammenhängenden Aufgaben für begrenzte Zeit“ bzw. die „Abwicklung seiner früheren Aufgaben“. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Amtsende geht der Zusammenhang mit den aus dem früheren Amt als Bundeskanzler resultierenden Aufgaben verloren. Die Gründe für die Ausstattung von Bundeskanzlern a. D. mit Büros und Personal scheinen im Lauf der Zeit in Vergessenheit geraten zu sein. (Nummer 3.1)

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