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( Foto aus vergangenen Jahren, Archiv...)

Verkehrssicheres Fahrrad




Fahrrad-Mythen :
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Fahrradfahren macht impotent? Fahrräder gehören auf den Radweg? Wir nehmen die gängigsten Mythen zum Thema Fahrradfahren unter die Lupe



1. Fahrradfahren macht
Männer impotent

Immer wieder wird in Fahrrad-Foren diskutiert, ob, und wenn ja, warum Radfahren Männer impotent macht. Kann das Sitzen auf einem harten, schmalen Sattel zu Erektionsstörungen - im Fachjargon: erektile Dysfunktion – führen?Tatsächlich können längere Ausfahrten im Rennsattel zu einem Taubheitsgefühl im Genital führen. Dann sind mehrtägige Pausen angesagt. Und theoretisch sind auch Erektionsstörungen denkbar, die aus der mangelhaften Blutversorgung im Genitalbereich resultieren. Ernsthafte Sorgen muss sich aber kein Mann machen: Eine Umfrage des Journal of Men's Health aus dem Jahr 2014 unter 5300 männlichen Radlern ergab keinen klaren Zusammenhang zwischen Zeiten im Sattel und Problemen im Bett.
Wer sich dennoch sorgt oder hin und wieder Taubheitsgefühle hat: Ein breiterer, gut gepolsterter Sattel kann eine Lösung sein. Ebenso wie eine etwas höhere Lenkerposition – oder gleich der Umstieg aufs Liegerad.

Fazit: Der Mythos stimmt nicht. Bei Taubheitsgefühlen sollten Sie aber gegensteuern.



2. Fahrradfahrer müssen immer den Radweg benutzen

Wer viel Rad fährt, kennt das: Wo es einen Radweg gibt, wird man von Autofahrern gerne darauf hingewiesen, dass man ihn als Radfahrer zu benutzen habe. Tatsächlich sind nur diejenigen Radwege benutzungspflichtig, die mit dem blauen runden Fahrrad-Schild gekennzeichnet sind.
Alle anderen können, müssen aber nicht befahren werden. Meist handelt es sich bei den nicht gekennzeichneten Radwegen nämlich um solche, die den Anforderungen der StVO nicht entsprechen. Zudem wird man als Radfahrer auf der Fahrbahn besser wahrgenommen. So sinkt auch das Risiko, zum Beispiel beim Abbiegen übersehen zu werden.


Fazit: Radwege, die benutzt werden müssen, sind gekennzeichnet.



3. Wer betrunken Rad fährt, verliert seinen Führerschein

Wer einen über den Durst getrunken hat, sollte am Verkehr höchstens noch schiebend teilnehmen. Allerdings ist die Promillegrenze beim Radfahren recht hoch angesetzt: Theoretisch erlaubt sind immerhin bis zu 1,6 Promille. (Zum Vergleich: Für PKW-Fahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille.) Wer mehr "getankt" hat, dem drohen Punkte in Flensburg, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, eine Geldstrafe – bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.Wer allerdings einen Unfall verursacht oder auch nur auffällig fährt, der muss schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Strafanzeige und Geldstrafe inklusive.


Fazit: Betrunken Radfahren ist nie eine gute Idee. Es führt aber nicht automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis.



4. Fahrräder müssen einen Dynamo haben

Tatsächlich sah die StVO lange vor, dass ein verkehrstaugliches Fahrrad mit einen fest montierten Dynamo ausgestattet sein musste. Das gilt seit 2013 nicht mehr. Radfahrer mussten aber seitdem Batterie- oder akkubebtriebenes Licht mit sich führen, das sie bei Bedarf montieren konnten.
Nun ist es ein offenes Geheimnis, dass viele Rennfahrer und Mountainbiker das zusätzliche Gewicht scheuen. Erleichterung brachte eine Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus dem Jahr 2017. Seither ist es nicht mehr Pflicht, bei guten Sichtverhältnissen Batterielicht mitzuführen.


Fazit: Die Beleuchtung muss man auf dem Rad nur anschalten oder montieren, wenn es dämmert.



5. Fahrräder dürfen nicht auf der Straße abgestellt werden

Doch, dürfen sie. Macht zwar kaum jemand (außer mit Lastenrädern oder Rädern mit Anhänger), ist aber nicht verboten. Warum auch? Autofahrer tun es ja auch – und nehmen dabei sehr viel mehr Platz weg. Der Fahrradhalter muss nur dafür sorgen, dass sein parkendes Vehikel nachts beleuchtet ist.Natürlich muss man beim Abstellen darauf achten, dass man zum Beispiel keine Fluchtwege oder Zugänge für Rollstuhlfahrer versperrt. Grundsätzlich aber kann man sein Zweirad sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn abstellen.


Fazit:Fahrräder können grundsätzlich auch auf der Straße abgestellt werden.



6. Musik hören beim Radfahren ist verboten

Fahrradfahren mit Knopf im Ohr ist für viele der Inbegriff von Freiheit. Tatsächlich ist es grundsätzlich erlaubt, sich beim Radeln mit aufmunternden Beats zu motivieren. Aber die Menge macht das Gift: Wer sich zu laut beschallt, vermindert seine Reaktionsfähigkeit im Verkehr. Etwa, weil die Musik Geräusche von heranrasenden Fahrzeugen oder ein Martinshorn übertönt.
Wer von der Polizei angesprochen wird und nicht reagiert (weil die Musik zu laut ist), muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.


Fazit: Musik hören ist auch für Radfahrer im Verkehr grundsätzlich erlaubt.



7. Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren

So lange die Radfahrer den Verkehr nicht behindern, dürfen sie nebeneinander fahren. Und es gibt noch zwei weitere Fälle, in denen nebeneinander gefahren werden darf: Sobald 16 oder mehr Radfahrer und Radfahrerinnen gemeinsam unterwegs sind, spricht man von einem geschlossenen Verband – und der darf paarweise fahren. Auch in gekennzeichneten Fahrradstraßen ist es erlaubt. Hier haben Fahrradfahrer ohnehin Vorrang vor dem Autoverkehr.


Fazit: Radfahrer können in vielen Fällen nebeneinander fahren. Aber Rücksicht kommt immer gut an.

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