Die Teilnahme am Gottesdienst war in den vergangenen Jahrhunderten Pflicht. Das Fehlen konnte mit einer Geldbuße bestraft werden. Desweiteren musste während der Kirchzeit völlige Stille herrschen: Kein Fußgänger, kein Fuhrwerk durfte in Bewegung sein; selbst die Wirtshäuser mussten während dieser Zeit schließen.
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