Pedelec und E-Bike: Was sind die Unterschiede?
Fahrrad fahren verlernt man bekanntlich nie. Es ist einfacher und komfortabler als früher. Dank Vollfederung, ergonomischen Sätteln, Elektromotoren zur Unterstützung oder federnden Sattelstützen bietet Rad fahren mehr Komfort und die heute üblichen Lichtanlagen mit Nabendynamo und LED-Beleuchtung auch mehr Sicherheit beim Fahren. Vor dem Kauf sollte man sich im qualifizierten Fachhandel entsprechend seiner beabsichtigten Rad-Nutzung und Ergonomie beraten lassen.
Fahrräder mit elektrischer Unterstützung erfreuen sich einer stetig wachsenden Popularität. Selbst im bergigen Gelände kann man hierdurch im persönlichen Belastungsbereich bleiben und auch Personen unterschiedlicher Leistungsstärke können entspannt gemeinsam radeln und die Natur genießen. Je nach Antriebsart, der Leistung des Antriebs und der möglichen Geschwindigkeiten sind einige Dinge zu beachten:
Pedelecs
sind Elektrofahrräder, bei dem der Fahrer von einem Elektroantrieb unterstützt wird, solange dieser in die Pedale tritt. Ein Pedelec hat den Status Fahrrad, solange die Leistung des Motors nicht mehr als 250 Watt abgibt und die Unterstützung auf maximal 25 km/h begrenzt ist. Mit diesen Pedelecs dürfen die Radwege uneingeschränkt genutzt werden. Die als Fahrrad geltenden Pedelecs sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, aber bei älteren Verträgen nicht immer – deshalb am besten vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass das Gefährt im Vertrag eingeschlossen ist.
Schnellere Pedelecs (S-Pedelecs), bei denen die Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abschaltet, sind rechtlich keine Fahrräder mehr, sondern Kleinkrafträder.
E-Bikes
besitzen einen tretunabhängigen Antrieb und bedürfen in jedem Fall einer Betriebserlaubnis, unabhängig ob sie als Leichtmofa (bis 20 km/h), Mofa (bis 25 km/h) oder Kleinkraftrad (bis 45 km/h) gelten.
Aufgrund der Antriebe gelten E-Bikes und S-Pedelecs nicht mehr als Fahrräder, sie müssen zusätzlich versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein. Für das Führen von E-Bikes bis zu 25 km/h benötigen Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren wurden, lediglich einen Personalausweis. Jüngere benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn keine allgemeine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Bei schnelleren E-Bikes und S-Pedelecs bis 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Liegt diese nicht vor, ist der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht.
Mit E-Bikes und S-Pedelecs darf grundsätzlich nicht auf Radwegen gefahren werden, auch nicht bei ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. Ausnahme gilt für E-Bikes bis 25 km/h auf Radwegen, die explizit für Mofas freigegeben sind.
Allgemein empfiehlt es sich mit dem Fahrgefühl von Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung vertraut zu machen, denn Schubkraft und Kurvenverhalten sind ungewohnt und können sonst leicht zu Stürzen führen.
Radfahren hält fit und ist gelenkschonend
Radfahren ist wie Schwimmen oder Aquajogging eine gelenkschonende Sportart aufgrund gleichmäßig ablaufender und runder Bewegungen, welche die Ausdauer trainieren. Wenn Du die wichtigste Devise „viel bewegen, aber (die Gelenke) wenig belasten“ beherzigst, wirst Du schnell spüren, wie gut Dir die Bewegung tut.
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