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Rezeptverordnung bei Kassenpatienten

Günter (bakru26) ging folgender Sache auf den Grund: Heimliche Extra-Zuzahlung bei bestimmten Rezepten von Kassenpatienten.

Die Krankenkasse hat ihn informiert, dass diese Extra-Zuzahlung nur für Kompressionsstrümpfe und Einlagen gilt. Die Kassen zahlen nur noch einheitlich festgelegte Sätze für diese Artikel. Dem Leistungserbringer, sprich Sanitätsgeschäft, wird zugestanden, falls dieser Kassensatz nicht ausreicht, dem Kunden einen "wirtschaftlichen Aufschlag" zu berechnen.

Also Klartext: Zu der Patienten-Zuzahlung, resultierend aus dem Kassensatz für den Artikel, kommt noch ein Zuschlag dazu, den der Patient aus seiner Tasche, also privat, zuzahlen muss. Die Höhe dieses Zuschlages kann von Bundesland zu Bundesland und auch je nach Sanitätsgeschäft variieren.

Folglich sollte man, bevor man seine Strümpfe oder Einlagen in Auftrag gibt, sich zuerst nach der Höhe des Aufschlages erkundigen und vergleichen! Das Geschäft ist in jedem Fall verpflichtet, den Kunden auf den wirtschaftlichen Zuschlag neben der Kassenzuzahlung hinzuweisen.

Günter schreibt weiter: "In meinem Falle ist dies garnicht geschehen. Das Geschäft stellte mir nur eine Quittung und einen Kassenbon aus über den Gesamtbetrag. Also auch hier wird getrickst und der Kunde im Unklaren gelassen, wofür er im Einzelnen bezahlt."

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