Im Gespräch mit Greenpeace-Testamentsexpertin Elise Fritze
Viele Menschen schieben das Thema Testament lange vor sich her. Dabei geht es nicht nur um Vermögenswerte, sondern vor allem um persönliche Wünsche, Sicherheit für Angehörige und die Frage, welche Spuren man hinterlassen möchte. Im Interview erklärt Greenpeace-Testamentsexpertin Elise Fritze, warum ein Testament sinnvoll ist, worauf man achten sollte und wie ein sogenanntes „Grünes Testament“ aussehen kann.
Frau Fritze, warum ist ein Testament überhaupt sinnvoll?
Ohne Testament oder Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den eigenen Vorstellungen. Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinem Nachlass geschieht, sollte deshalb seinen letzten Willen schriftlich festhalten. Ein Testament schafft Klarheit. Familie und Freunde können bedacht werden, aber auch eigene Werte und Überzeugungen, wie beispielsweise der Klima- und Umweltschutz, können weitergegeben werden. Auch kann ein Testament Angehörigen viele schwierige Entscheidungen abnehmen.
Was kann denn ohne Testament schiefgehen?
Viele Menschen sind überrascht, wenn sie erfahren, wer gemäß der gesetzlichen Erbfolge tatsächlich erben wird. Oft wird zum Beispiel angenommen, dass der Ehepartner alleiniger Erbe ist. Das ist jedoch nicht immer der Fall. In manchen Familienkonstellationen erhalten auch Verwandte Anteile am Nachlass, die man vielleicht gar nicht bedenken wollte. Gerade wenn sich Lebenssituationen verändern, etwa durch Patchworkfamilien, neue Partnerschaften oder den Wegfall naher Angehöriger, lohnt sich daher ein genauer Blick. Wichtig ist vor allem, die eigenen Wünsche klar und eindeutig zu formulieren.
Was sollte der erste Schritt zur Testamentserstellung sein?
Am Anfang steht keine juristische Formulierung, sondern eine persönliche Bestandsaufnahme. Überlegen Sie: Welche Menschen liegen Ihnen am Herzen? Welche Werte möchten Sie weitertragen? Wer soll was erhalten? Schon diese Überlegungen können die Grundlage für einen ersten Entwurf sein. Anschließend empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Viele Menschen wissen außerdem nicht, dass ein Testament in den meisten Fällen jederzeit angepasst werden kann.
Ich kann mein Testament also später noch ändern?
Ja. Solange Sie testierfähig sind und keine rechtlichen Bindungen eingegangen wurden, können Sie Ihr Testament ändern, ergänzen oder widerrufen. Das Leben verändert sich. Neue Partnerschaften entstehen, Familien wachsen oder Prioritäten verschieben sich. Deshalb ist es sinnvoll, das Testament von Zeit zu Zeit zu überprüfen und an die aktuelle Lebenssituation anzupassen.
Immer häufiger hört man vom „Grünen Testament“. Was ist damit gemeint?
Ein Grünes Testament ist ein Testament, in dem Greenpeace bedacht wird, entweder neben Familie und Freundeskreis oder als Erbin beziehungsweise Ersatzerbin. Viele Menschen engagieren sich ihr Leben lang für Umwelt- und Naturschutz. Mit einem Grünen Testament können Sie dieses Engagement über Ihr eigenes Leben hinaus fortsetzen und dazu beitragen, dass auch kommende Generationen von einer lebenswerten Umwelt profitieren.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Der Unterschied ist sehr wichtig. Eine Erbin oder ein Erbe übernimmt die gesamte Rechtsnachfolge. Das bedeutet: Mit dem Nachlass gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Rechte und Pflichten auf die Erben über. Sie kümmern sich um die Abwicklung des Nachlasses, etwa um Verträge, Behördenangelegenheiten oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Ein Vermächtnis hingegen betrifft einen bestimmten Vermögenswert. Das kann ein Geldbetrag, eine Immobilie, ein Schmuckstück oder ein anderer Gegenstand sein. Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmer erhalten diesen festgelegten Wert, sind jedoch nicht für die Nachlassabwicklung verantwortlich.
Warum entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, gemeinnützige Organisationen im Testament zu berücksichtigen?
Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus etwas Positives bewirken. Sie fragen sich: Was war mir wichtig? Welche Werte sollen bleiben? Eine testamentarische Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation kann eine Möglichkeit sein, langfristig Wirkung zu entfalten. Gerade Organisationen wie Greenpeace verfügen über viel Erfahrung im Umgang mit Nachlässen und können dazu beitragen, dass der letzte Wille zuverlässig umgesetzt wird.
In welchen Formen kann Greenpeace beispielsweise bedacht werden?
Das ist sehr individuell. Manche Menschen vermachen einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert. Andere setzen Greenpeace als Erbin, Ersatzerbin oder Schlusserbin ein. Oft wird diese Variante gewählt, wenn niemand aus dem Familien- oder Freundeskreis die Verantwortung für die Nachlassabwicklung übernehmen soll. Wer darüber nachdenkt, Greenpeace als Erbin einzusetzen, sollte möglichst frühzeitig das Gespräch suchen. So können Wünsche und Vorstellungen gemeinsam besprochen werden.
Meine Kollegin Maya Schröter und ich stehen Ihnen dabei gern persönlich und ganz unverbindlich in einem vertraulichen Gespräch zur Seite, um alle Ihre Fragen zu klären. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne auch eine kostenfreie telefonische Erstberatung durch eine unserer Fachanwältinnen für Erbrecht.