Abschied mit Rechnung: Das Geld und die Trauer
„Nichts ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Das Sprichwort hat einen wahren Kern, nur geht seine Rechnung leider nicht auf. Wer nach einem Todesfall zum ersten Mal beim Bestatter sitzt, erfährt meist erst dort, wie schnell sich die Kosten summieren. Für eine klassische Erdbestattung sind nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter rund 8.000 Euro realistisch, und wer besondere Wünsche hat, zahlt entsprechend mehr. Die gesetzliche Krankenkasse hat ihr Sterbegeld bereits 2004 abgeschafft, sodass heute im Wesentlichen die Familie für diese Summe einstehen muss.
Wer zahlt die Beerdigung?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch tragen die Erben die Kosten einer angemessenen Bestattung, und in der Regel werden sie aus dem Nachlass beglichen. Viele Banken überweisen die Rechnung des Bestatters gegen Vorlage der Sterbeurkunde direkt vom Konto des Verstorbenen, auch wenn noch kein Erbschein vorliegt, sodass niemand in Vorleistung gehen muss. Schwieriger wird es, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Familie längst zerstritten war. Wer das Erbe ausschlägt, ist die Bestattungskosten damit nicht automatisch los, denn die Bestattungsgesetze der Länder verpflichten nahe Angehörige, für die Beisetzung zu sorgen, und die Gemeinde kann sich das Geld später bei ihnen zurückholen. Das trifft mitunter auch Kinder, die zu ihrem Vater oder ihrer Mutter seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hatten. Wer die Kosten aus eigener Kraft nicht aufbringen kann, hat Anspruch darauf, dass das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer schlichten Bestattung übernimmt. Den Antrag stellt man am besten, bevor ein Bestatter beauftragt wird.
Die Frage nach dem Preis
Ans Geld zu denken, fühlt sich in dieser Situation für viele falsch an, so als würde man ausgerechnet beim letzten Dienst für einen geliebten Menschen knausern. Wer nach Preisen fragt, verhält sich aber keineswegs pietätlos, und seriöse Bestatter legen ihre Kosten ohnehin offen dar. Es ist auch völlig üblich, sich Angebote von zwei oder drei Instituten geben zu lassen. Hilfreich kann es sein, zum Beratungsgespräch jemanden mitzunehmen, der etwas mehr Abstand hat und in Ruhe nachfragt, wenn man selbst nicht die Kraft dazu hat.
Die größte Stellschraube ist die Bestattungsart. Nach Zahlen der Verbraucherinitiative Aeternitas kostet ein Urnenreihengrab in den Landeshauptstädten im Durchschnitt rund 1.300 Euro an Friedhofsgebühren und damit weniger als die Hälfte eines Sargwahlgrabs, und auch Grabstein und Pflege fallen bei einem kleineren Grab günstiger aus. Wer schon einige Trauerfeiern erlebt hat, weiß außerdem, dass von einem Abschied vor allem die Worte der Menschen in Erinnerung bleiben, die gekommen sind und das gemeinsame Erinnern an die verstorbene Person. Ob der Sarg aus Eiche oder Kiefer war und ob der Kaffee danach im Restaurant oder im Gemeindesaal getrunken wurde, weiß nach ein paar Jahren kaum noch jemand.
Sterbevierteljahr und Steuer: Finanzielle Hilfen
Ist der Ehepartner gestorben, zahlt die Rentenversicherung dem hinterbliebenen Partner in den ersten drei Monaten nach dem Tod die volle Rente des Verstorbenen weiter, das sogenannte Sterbevierteljahr. Einen Vorschuss darauf gibt es nur, wenn er innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post beantragt wird, was viele Bestatter für die Angehörigen übernehmen. Für Erbfälle seit 2025 können Erben die sogenannte Erbfallkostenpauschale von 15.000 Euro für Bestattung, Grabmal und Nachlassabwicklung von der Erbschaft abziehen, ohne die Kosten einzeln nachweisen zu müssen. Übersteigen die Bestattungskosten den Wert des Nachlasses, lässt sich der Rest unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die eigene Bestattung vorab regeln
Wer selbst schon einmal eine Beerdigung organisieren musste, denkt häufig früher darüber nach, wie es einmal bei der eigenen sein soll, auch wenn das Gespräch darüber in vielen Familien lange aufgeschoben wird. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag werden Art und Umfang der Beisetzung mit einem Bestatter festgelegt, und das Geld wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt, wo es auch dann gesichert ist, wenn das Unternehmen insolvent wird. Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus, ist aber nicht für jeden sinnvoll: Wer spät abschließt und lange lebt, zahlt unter Umständen mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird, und in den ersten Jahren gilt meist eine Wartezeit mit eingeschränkter Leistung.
Der einfachste Schritt kostet nichts. Wer seine Wünsche aufschreibt, ob Urne oder Sarg, Familiengrab oder Friedwald, welche Musik gespielt werden soll und wer benachrichtigt werden muss, und das Blatt zu den wichtigen Unterlagen legt, erspart den Angehörigen das Rätseln und die Sorge, etwas falsch zu machen.
Fazit
Eine Bestattung kostet mehr, als die meisten erwarten, und die Rechnung kommt in einer Zeit, in der den Hinterbliebenen ohnehin vieles zu viel ist. Wer die Bestattungsart bewusst wählt, Angebote vergleicht und die Leistungen von Rentenversicherung und Finanzamt nutzt, kann die Belastung jedoch spürbar verringern, ohne dass der Abschied darunter leidet. Und wer zu Lebzeiten vorsorgt oder wenigstens seine Wünsche festhält, nimmt seiner Familie einen Teil dieser Entscheidungen ab.
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